Uhl/Göbel: Datenmissbrauch muss ausgeschlossen werden
Berlin (ots)
Zu den erneut bekannt gewordenen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen im privatrechtlichen Bereich erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der Obmann im Innenausschuss, Ralf Göbel MdB:
Es hat sich gezeigt, dass gerade im nicht-öffentlichen Bereich gegen die Regelungen des Datenschutzrechts verstoßen wird. Zunächst müssen die bekannt gewordenen Verstöße genau analysiert werden.
Die Freischaltung des Internet vor 15 Jahren, veränderte Kaufgewohnheiten, Online-Geschäfte und die vielfältige Nutzung von Kredit- und Kundenkarten haben dazu geführt, dass Unternehmen über eine Vielzahl von teilweise sehr sensiblen personenbezogenen Daten verfügen. Etwa 90% der personenbezogenen Daten werden im wirtschaftlichen Bereich erhoben und verarbeitet.
Bevor neue Gesetze gefordert werden, muss der Vollzug der datenschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft werden. Die Anpassung der datenschutzrechtlichen Regelungen an die gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen ist im Übrigen bereits mit dem Gesetzentwurf zur Regelung des sog. Scorings eingeleitet worden.
Da die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen für den nicht-öffentlichen Bereich bei den Bundesländern liegt, wird Bundesinnenminister Schäuble gemeinsam mit den Innenministern der Länder tragfähige Lösungen zur Verhinderung des Datenmissbrauchs finden.
Aber auch dann liegt es in der alleinigen Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger, in welchem Umfang sie eigene Daten an wirtschaftliche Unternehmen weitergeben. Lückenlose datenschutzrechtliche Regelungen gehen u. U. ins Leere, wenn der Einzelne seine persönlichen Daten wahllos offenbart.
Die Datenschutzbeauftragten müssen deshalb vermehrt über die Risiken der Weitergabe personenbezogener Daten aufklären.
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