Friedrich/Tillmann: Linssen-Vorschlag einer Schuldenbremse passt zu CDU/CSU-Konzept
Berlin (ots)
Anlässlich des vom nordrhein-westfälischen Finanzminister, Dr. Linssen, in die Föderalismuskommission II eingereichten Vorschlags einer gemeinsamen Schuldenbremse für Bund und Länder und der vom Bundesministerium für Finanzen eingereichten Vorschläge erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Föderalismuskommission II der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann MdB:
Wie zu befürchten war, sind die vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Vorschläge für eine sog. Schuldenbremse für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion inakzeptabel. Die Vielzahl von "Schlupflöchern" zum Schuldenmachen, die nicht einmal in "konjunktureller Normallage" einen Haushaltsausgleich vorschreiben, ist keine Schuldenbremse, wie sie künftige Generationen von uns erwarten können. Das Schuldenbremsen-Placebo des zuständigen Staatssekretärs aus dem Bundesfinanzministerium ist für die CDU/CSU keine Diskussionsgrundlage.
Deutschland braucht aber eine verbindliche, effektive Schuldenbremse, und die CDU/CSU kämpft dafür!
Der Vorschlag Nordrhein-Westfalens, im Grundgesetz für Bund und Länder den Grundsatz eines ausgeglichenen Haushalts festzuschreiben, folgt dem Konzept der CDU/CSU, die von Anfang an eine Nettoneuverschuldung "Null" gefordert hat. Schulden wären dann nur noch für außerordentliche, unvorhersehbare Notsituationen bei Zustim¬mung einer 2/3-Mehrheit im Parlament zugelassen.
CDU/CSU und Nordrhein-Westfalen schlagen einen "strukturellen" Haushaltsausgleich vor, d. h. im Regelfall dürfen keine neuen Schulden aufgenommen werden. Das Bundesministerium der Finanzen will hingegen ein strukturelles Defizit von 0,5% BIP und zusätzlich noch ein konjunkturelles Defizit erlauben.
CDU/CSU wollen ein Konjunkturbereinigungsverfahren, das im Abschwung die Kreditaufnahme erlaubt und im Gegenzug zur Bildung von Haushaltsreserven im Aufschwung verpflichtet. Um konjunkturelle Schwankungen auszugleichen, will Linssen eine begrenzte Kreditaufnahme für Bund und Länder erlauben, die jedoch innerhalb von drei Jahren zurückzuführen ist. Über diese beiden Ansätze zur Berücksichtigung konjunktureller Effekte kann man sich verständigen.
Mit dem Vorschlag der CDU/CSU, auf ein strukturelles Defizit zu verzichten, erspart man sich auch die schwierige Diskussion zwischen Bund und Ländern, wie das zulässige Verschuldungsvolumen aufzuteilen ist. Der Steinbrück-Vorschlag einer strukturellen Neuverschuldung von 0,35% für den Bund und 0,15% für die Länder dürfte in der Föderalismuskommission ohnehin nicht mehrheitsfähig sein.
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