Hüppe: Behinderte waren erste Opfer
Berlin (ots)
Anlässlich des Gedenkens der Opfer der nationalsozialistischen Euthanasiegesetze erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die ersten Opfer der Rassenideologie des Nationalsozialismus waren Menschen mit Behinderungen. Gegen sie richteten sich Erbgesundheitsgesetze und Euthanasiepolitik des "Dritten Reiches". In Erinnerung an diese Menschen findet in Berlin am 6. September eine Gedenkfeier statt, an dem Ort, wo sich die Zentrale der Vernichtungsaktion befand, in der Tiergartenstraße 4. "T4", die Abkürzung der Adresse, steht synonym für die NS-Verbrechen an behinderten Menschen.
Ab Juli 1933 fand durch das sogenannte "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" eine systematische Erfassung statt, sogenannte "Erbkranke" wurden selektiert und zwangssterilisiert. Unter den ermordeten und als Versuchsobjekte missbrauchten Menschen waren viele Menschen mit einer sogenannten "geistigen Behinderung". Den nationalsozialistischen Euthanasiemorden im Rahmen des sogenannten "T4-Programms" fielen ab 1939 über 100.000 behinderte Menschen zum Opfer. An vielen weiteren wurden medizinische Versuche durchgeführt. Die Morde an Kranken und Behinderten waren Vorläufer und Vorbild der späteren Massenmorde in den Vernichtungslagern. Wer die Geschichte der Täter verfolgt, wird feststellen, dass viele in Medizin und Forschung auch nach dem Krieg wieder hohe Positionen besetzen konnten.
Die Verbrechen der Vergangenheit sind Mahnung für die Zukunft, nie wieder zwischen lebenswertem und "lebensunwertem" menschlichen Leben zu unterscheiden. Lebensrecht und Menschenwürde aller Menschen gelten unabhängig von Behinderung, Krankheit oder Alter.
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