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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Stübgen/Kaster: Union positioniert sich zu aktuellen Themen der EU

Berlin (ots)

Zu den Ergebnissen der Klausurtagung der
Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union erklären der 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Michael Stübgen MdB und der 
parlamentarische Geschäftsführer Bernhard Kaster MdB, in dessen 
Wahlkreis Trier die Tagung stattgefunden hat:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt das Ziel der  
französischen EU-Ratspräsidentschaft, dass der Vertrag von Lissabon 
in allen EU-Mitgliedstaaten zeitnah umgesetzt wird. Sie unterstützt, 
dass die Wahlen zum neuen Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 nach
den Regelungen des Vertrags von Lissabon abgehalten werden.
Europa braucht den Ver¬trag, um demokratischer und handlungsfähiger 
zu werden. Nach dem Scheitern der Volksabstimmung in Irland kön¬nen 
wir dieses Ziel allerdings nur gemeinsam mit den Iren erreichen. Der 
irische Ministerpräsident muss beim Euro¬päischen Rat im Oktober 2008
den Staats- und Regie¬rungschefs einen ausgewogenen und umsetzbaren 
Vor¬schlag vorlegen, wie auch in Irland der Vertrag in Kraft tre¬ten 
kann. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hofft, dass auch in Deutschland 
das Ratifizierungsverfahren so schnell wie möglich abgeschlossen 
werden kann, indem das Bundesverfassungsgericht die gegen den Vertrag
anhängigen Beschwerden alsbald abweist.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den von der französischen 
EU-Ratspräsidentschaft vorgelegten europäischen Einwanderungs- und 
Asylpakt. Der Pakt macht deutlich, dass die EU nicht zur "Festung 
Europa" wird, son¬dern für eine gesteuerte Migration eintritt. Da 
illegale Mi¬gration im Alleingang nicht wirksam bekämpft werden kann,
will die EU zu Recht gemeinsam hiergegen vorgehen. Die legale 
Migration soll in der Zuständigkeit der Mitglied¬staaten bleiben. 
Dies ist sehr wichtig, da die Integration  von Migranten sinnvoll nur
durch Regelungen der Mitglied¬staaten, die nationale Bedürfnisse und 
Besonderheiten berücksichtigen können, erfolgen kann. Zudem können 
nur die Mitgliedstaaten selbst sinnvoll entscheiden, ob sie 
gegebenenfalls auch Quoten für die legale Einwanderung festlegen 
möchten.
Die EU-Kommission hat am 2. Juli 2008 ein umfangreiches 
Sozialpaket mit vier Richtlinienvorschlägen, fünf Mitteilungen, einem
Grünbuch und verschiedenen Arbeitsdoku¬menten veröffentlicht. 
Insgesamt 19 Initiativen in den Be¬reichen Beschäftigung und 
Soziales, Bildung und Jugend, Gesundheit, Informationsgesellschaft 
und Wirtschaft sollen dazu beitragen, die EU sozialer zu gestalten. 
Die wichtig-sten Bestandteile des Sozialpaketes sind ein 
Richt¬linienvorschlag zur Antidiskriminierung, ein Vorschlag zur 
Änderung der europäischen Betriebsräterichtlinie, zur 
Pa¬tientenmobilität sowie zur Verbesserung der Methode der offenen 
Koordinierung.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag unterstützt das 
Bemühen der EU-Kommission in dem Ziel, die EU sozialer zu gestalten, 
verweist jedoch nachdrücklich darauf, dass die gesetzgeberischen 
Aufgaben in der europäischen Sozialpolitik primär in die 
Zuständigkeit der Mit¬gliedstaaten fallen. Dies gilt  auch für den 
neuen Richtlinienvorschlag zur Antidiskriminierung, mit dem die 
Kommission den Rechtsrahmen der europäischen 
Antidiskriminierungsgesetzgebung vervollständigen und auf die 
Bereiche außerhalb von Beschäftigung und Beruf aus-dehnen will. Die 
CDU/CSU-Fraktion anerkennt, dass es hierfür mit Artikel 13 zwar eine 
Rechtsgrundlage im EG-Vertrag gibt, sieht in dem Richtlinienvorschlag
jedoch zugleich eine Missachtung des Subsidiaritätsprinzips, weil die
Nichtdiskriminierung außerhalb von Beruf und Beschäfti¬gung 
bürgernäher und besser auf der Ebene der Mitglied¬staaten erreicht 
werden kann.
Die EU-Kommission ist bis¬lang die Begründung schuldig geblieben, 
warum das Ziel der Nichtdiskriminierung durch Maßnahmen der 
Mitglied¬staaten im Rahmen ihrer Verfassungsordnung weniger gut 
erreicht wird als durch eine europäische Richtlinie. Die im 
Subsidiaritätsprotokoll des EG-Vertrages verankerten Leitli¬nien zur 
Prüfung des Sachverhalts bleiben bei der Kommis¬sion ausgeblendet. 
Eine ausreichende Evaluierung der bis¬herigen 
Antidiskriminierungsgesetzgebung der EU hat bis¬lang nicht 
stattgefunden. In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch 
noch gegen 14 Mitgliedstaaten Vertragsverlet¬zungsverfahren beim EUGH
an¬hängig sind, deren Ausgang vor der Vorlage neuer 
Geset¬zesvorschläge abgewartet werden sollte.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag unterstützt die 
ablehnende Haltung der Bundesregierung zu der neuen 
Antidiskriminierungsrichtlinie und erwartet, dass sie ihre Position 
auch in den weiteren Verhandlungen in Brüssel deutlich macht.
Mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten aus Mittel- und 
Osteuropa sowie Malta und Zypern im Mai 2004 und zum 01.01.2007 von 
Bulgarien und Rumänien hat die Europäische Union ihre fünfte 
Erweiterungsrunde abgeschlossen. Am 3. Oktober 2005 wurden neue 
Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei eröffnet.
Parallel dazu stellte die Europäische Kommission die Heranführung des
Westlichen Balkans an die Europäische Union in den Vordergrund ihrer 
Politik. Die zentrale Aufgabe der europäischen Erweiterungspolitik im
Jahre 2008 besteht darin, das bisher Erreichte zu konsolidieren, die 
in den Kandidatenländern begonnenen Reformen unumkehrbar zu machen 
und im Rahmen der Beitrittspartnerschaften sowie der Stabilisierungs-
und Assoziierungsabkommen zu wirtschaftlicher Entwicklung, 
Zusammenarbeit und gutnachbarschaftlichen Beziehungen beizutragen. 
Die Staaten des Westlichen Balkan haben und behalten eine Perspektive
auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union.
Die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den 
potentiellen Beitrittskandidaten auf dem westlichen Balkan sind ein 
mit Konditionalitäten ausgestattetes Instrument, das den 
beitrittswilligen Ländern ermöglicht, durch individuelle 
Reformschritte das Tempo der Annäherung an die Europäische Union 
selbst zu bestimmen. Über den Beitritt muss allein die Beitrittsreife
der Kandidatenländer und die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union
entscheiden - die In Aussicht-Stellung fester Beitrittstermine wie im
Falle von Bulgarien und Rumänien hat sich als falsch erwiesen. Die 
CDU/CSU-Fraktion lehnt auch für die Zukunft verbundene 
Beitrittsverträge für mehrere Kandidatenländer ab, wenn diese nicht 
aus einem weitgehend identischen Vorbereitungsstand begründet werden 
können. Jedes Beitrittsland verdient eine individuelle Beurteilung 
seiner Beitrittsreife. Nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens 
sollte die Europäische Union erst dann wieder neue Mitglieder 
aufnehmen, wenn sich die EU-Staaten einen neuen Vertrag ratifiziert 
bzw. in Kraft gesetzt haben.
Im Rahmen des Themas der Europäischen Nachbarschaftspolitik hat 
sich die AG Europa auch mit der Lage im Kaukasus und dem Einmarsch 
russischer Truppen nach Georgien befasst. Die Invasion Russlands in 
georgisches Kernland am Wochenende vom 09. bis 10. August 2008 und 
die Anerkennung der Unabhängigkeit beider Regionen durch den 
russischen Präsidenten bedeutet aus der Sicht der Arbeitsgruppe eine 
gravierende Verletzung des Völkerrechts und der territorialen Grenzen
Georgiens. Eine Gleichsetzung des Einmarsches mit der Intervention 
von NATO-Truppen im Kosovo ist inakzeptabel, weil die Loslösung des 
Kosovo von Serbien eine Folge der Aufhebung des Autonomiestatus durch
den damaligen serbischen Präsidenten Milosevic mit nachfolgender  
Unterdrückung und Völkermord war und internationale Verhandlungen 
über einen von den Vereinten Nationen vermittelten Status der 
Autonomie an Serbien und Russland scheiterte. Russland hat die 
Loslösung des Kosovo bis heute als völkerrechtswidrig abgelehnt, es 
kann deshalb seine Militäraktion in Georgien auch nicht als Parallele
zu der Entwicklung im ehemaligen Jugoslawien und der Anerkennung der 
Unabhängigkeit des Kosovo durch westliche und EU-Staaten 
rechtfertigen.
Die wichtigste Voraussetzung einer Lösung der Konflikte im 
Kaukasus ist der vollständige Rückzug der russischen Truppen aus 
Georgien, so wie es das von der französischen EU-Ratspräsidentschaft 
vermittelte Waffenstillstandsabkommen verlangt. Die CDU/CSU-Fraktion 
unterstützt, dass die außerordentliche Tagung des Europäischen Rates 
vom 1. September beschlossen hat, die Verhandlungen über ein neues 
Partnerschaftsabkommen mit Russland so lange auszusetzen bis sich die
russischen Streitkräfte vollständig auf die Positionen vor dem 7. 
August 2008 zurückgezogen haben. Jetzt muss die Hilfe für Georgien, 
einschließlich der vorgeschlagenen OSZE-Beobachtermission auch in den
abtrünnigen Regionen Abchasiens und Südossetiens  konkret werden. Die
Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union muss alle verfügbaren 
Instrumente nutzen um die Beziehungen zu Georgien politisch und 
wirtschaftlich zu vertiefen und durch eine "östliche Partnerschaft" 
Vertrauensbildung, Stabilität und Zusammenarbeit in der Region zu 
fördern. Angesichts der engen Vernetzung muss gleichzeitig der 
politische Dialog der Europäischen Union mit Russland erhalten 
bleiben. Über die derzeitige Krise hinaus ist es notwendig, die 
gesamte Sicherheitsstruktur unter Einbeziehung der wechselseitigen 
Abhängigkeiten und Beziehungen zwischen Russland und Europa unter 
Einbindung der Vereinigten Staaten auf breiter Basis zu verhandeln.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die klare Haltung des Europäischen 
Rates zum Recht eines jeden europäischen Staates, unter Achtung des 
Völkerrechts und der friedlichen Zusammenarbeit seine Bündnisse frei 
zu bestimmen. Dies gilt auch für den Wunsch Georgiens, Mitglied in 
der NATO zu werden und die noch engere Anbindung an die Europäische 
Union zu suchen. Georgien muss jedoch zugleich im eigenen Land die 
Voraussetzungen dafür schaffen, indem es die Standards von Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit erfüllt, die von einem NATO-Mitglied erwartet
werden müssen.
Die Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union hat im 
Rahmen ihrer Klausurtagung u.a. den Parlamentarischen Staatssekretär 
im Bundesministerium des Inneren Peter Altmaier sowie hochrangige 
Vertreter des EuGH und der luxemburgischen "Chrëschtlech Sozial
Vollékspartei" (CSV) getroffen. Mit dem Vorsitzenden der 
CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen MdEP, wurden 
aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Europäischen Parlament diskutiert.
Höhepunkt der Klausurtagung wird ein Meinungsaustausch mit dem 
Luxemburgischen Premierminister Jean Claude Juncker über den Vertrag 
von Lissabon und die Lage in Georgien bilden.

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