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Uhl/Wellenreuther: Kommunales Ausländerwahlrecht verfassungswidrig

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung im Innenausschuss des
Deutschen Bundestages zum Thema "Kommunales Ausländerwahlrecht" 
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der zuständige Berichterstatter Ingo 
Wellenreuther MdB:
Die heutige Anhörung im Innenausschuss hat gezeigt, dass die 
Erweiterung des Kommunalen Wahlrechts auch auf nicht EU-Ausländer 
gegen die verfassungsrechtliche Ordnung verstoßen würde.
Die von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken vorgeschlagene 
Verfassungsänderung ist nach Art. 79 Abs.3 GG unzulässig, da einer 
der  in Art 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze tangiert wird.
Nach Art 20 GG geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. Das Staatsvolk 
ist in der  Bundesrepublik Deutschland das deutsche Volk und wird von
den deutschen Staatsangehörigen  gebildet.
Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Wahlrecht von 
nichtdeutschen Staatsangehörigen  allein im Fall des kommunalen 
Wahlrechts für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU für 
zulässig erachtet. Dies wurde  als Unionsbürgerrecht in den 
Maastrichter Vertrag vom 7. Februar 1992 aufgenommen.
Eine Verfassungsänderung, die ein kommunales Wahlrecht von nicht 
EU-Ausländern ermöglichte, würde dementsprechend gegen die 
Ewigkeitsgarantie des Art 79 Absatz 3 GG verstoßen.
Unabhängig von den entgegenstehenden Verfassungsgrundsätzen steht 
ein derartiges Wahlrecht aber auch im Widerspruch zu den 
Integrationspolitischen Zielen  der Bundesregierung.
Ein erfolgreicher Integrationsprozess kann  durchaus im Erwerb der
deutschen Staatsbürgerschaft und dem damit verbundenen Wahlrecht 
enden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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