Bleser/Klöckner: Fahrgastrechte werden gestärkt - weitere Verbesserungen notwendig
Berlin (ots)
Anlässlich des heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Regelung von Fahrgastrechten im Bahnverkehr erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Heute ist ein guter Tag für alle Bahnfahrer in Deutschland - mit dem heutigen Kabinettsbeschluss werden die Rechte der Fahrgäste früher als die EU-Verordnung vorsieht gestärkt. Erst durch massives Drängen der Unionsfraktion hat sich die zuständige Ministerin Zypries dem Problem zugewandt. Leider waren Frau Zypries und die SPD-Kollegen nicht bereit, den Fahrgästen ab 30 Minuten Zugverspätung eine Entschädigung für Verspätungen zukommen zu lassen. Das Ergebnis, das die Unionspolitiker ausgehandelt haben, kann sich dennoch sehen lassen! Mit dem Gesetz werden erstmals Erstattungen bei Verspätungen im Bahnverkehr gesetzlich festgeschrieben, und im Nahverkehr hat jeder Bahnkunde die Möglichkeit, ab 20 Minuten Verspätung auch mit einem höherwertigen Zug weiterzufahren. Auch nächtliche Taxifahrten zum vorgesehenen Zielort, falls eine Weiterfahrt nicht möglich ist, sowie Barauszahlung werden möglich. Damit hat die Union ihre be¬reits vor zwei Jahren in einem Zehn-Punkte-Papier vorgelegten Forderungen durchsetzen können.
Wie immer steckt der Teufel im Detail. Deshalb gilt es, im parlamentarischen Verfahren den Kabinettsentwurf genau zu prüfen und zu klären, wo es für die Praxis noch Nachbesserungsbedarf gibt. Für die Unionsverbraucherpolitiker sind dabei folgende Punkte wichtig:
- Bei einer Verspätung im Nahverkehr von mehr als 20 Mi¬nuten wird der Kunde nach auf ein anderes Schienenverkehrsmittel umsteigen können. Unklar ist laut Zypries-Entwurf allerdings, ob der Kunde sein altes Ticket in einem anderen Zug verwenden kann oder ob er sich erst ein neues Ticket am Schalter kaufen muss, um weiterfahren zu können. Auch wenn die Fahrgäste die Tickets nachträglich zurückerstattet bekämen, wäre eine solche Regelung praxisfern. Deshalb muss jede für den verspäteten Zug gelöste Fahrkarte auch von dem Betreiber des tatsächlich benutzten Zuges anerkannt werden.
- Die Union konnte durchsetzen, dass es eine gesetzlich verankerte neutrale Schlichtungsstelle geben wird. Das Schlichtungsangebot sollte für Verbraucher einfach zu finden sein. Hier bringt der Kabinettsentwurf keine Klarheit. Wir fordern deshalb eine Klärung im Gesetz: Die Verkehrsunternehmen sollten auf den Fahrscheinen die Kontaktdaten ihrer Beschwerdestellen angeben. Die Beschwerdestellen wiederum sollten auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens hinweisen und die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle nennen. Eine entsprechende Regelung muss in § 37 EVO ergänzt oder in eine Verordnung zum Schlichtungsverfahren aufgenommen werden.
- Bei der Erstattung der Taxikosten ist der Höchstbetrag von 50 Euro unrealistisch und muss deshalb verdoppelt werden. Gerade Menschen im ländlichen Raum müssten sonst drauflegen.
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