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Widmann-Mauz: Insolvenzgesetz - solider Rahmen für die Finanzen der Krankenkassen

Berlin (ots)

Die gesundheitspolitische Sprecherin und
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, erklärt 
anlässlich der heutigen abschließenden Beratung des 
GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetzes:
Mit dem GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz haben wir einen 
soliden Rahmen für die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen 
geschaffen. Nach der Entschuldung der Krankenkassen ist mit der 
Herstellung der Insolvenzfähigkeit aller Kassen ein weiterer 
wichtiger Schritt zur Einführung des Gesundheitsfonds erfolgt. Es 
wurden klare Regelungen für den Fall der Schließung oder Insolvenz 
einer Krankenkasse und die Sorgfaltspflichten der Kassenvorstände 
getroffen.
Die getroffene Konvergenzregelung gewährleistet, dass es nicht zu 
einem unsachgemäßen Mittelabfluss aus den einzelnen Ländern kommt. 
Die Belastungen der Kassen werden länderbezogen ermittelt. Dazu 
werden die fortgeschriebenen Einnahmen der Kassen mit Versicherten in
diesem Land den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für die 
Versicherten gegenübergestellt.
Für die Zuweisung der Versichertenpauschalen des Fonds an die 
Kassen auch im Hinblick auf unterschiedliche Morbiditäten wurde eine 
sachgerechte Regelung gefunden. Besonders berücksichtigt wurden dabei
die Bedürfnisse von Kassen mit erhöhter Morbidität und vielen 
Familienversicherten.
Darüber hinaus haben wir weitere wesentliche Klarstellungen und 
Neuerungen im Sozialgesetzbuch V getroffen.
Mit der Einführung einer Übergangsregelung für die 
Hilfsmittelerbringer gewährleisten wir die kontinuierliche Versorgung
mit Hilfsmitteln und sorgen für eine reibungslose Umstellung auf eine
Versorgung durch Vertragspartner.
Kinder und Jugendliche haben nach einem Krankenhausaufenthalt 
einen Rechtsanspruch auf sozialmedizinische Nachsorge. Zudem wurde 
der Leistungsanspruch auf enterale Ernährung präzisiert. Ein Anspruch
besteht nur, wenn bilanzierte Diäten notwendig, zweckmäßig und 
wirtschaftlich sind. Die Konkretisierung dieser 
Leistungsvoraussetzungen erfolgt durch den Gemeinsamen 
Bundesausschuss in Richtlinien, der eine Liste mit verordnungsfähigen
Produkten erstellt.
Das Gesetz dient der Umsetzung der Regelung im 
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zur Herstellung der Insolvenzfähigkeit
aller Krankenkassen nach § 171b SGB V. Darüber hinaus enthält der 
Gesetzentwurf Änderungen der Risikostrukturausgleichsverordnung 
(RSAV), sowie technische Regelung zur Durchführung des 
Zuweisungsverfahrens durch den Gesundheitsfonds an die Krankenkassen 
und er enthält Klarstellungen und Neuerungen zu anderen 
Regelungsbereichen im Sozialgesetzbuch V.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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