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Falk: Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes unterstützt Frauen in einer psychischen Ausnahmesituation

Berlin (ots)

Anlässlich der Diskussion in allen Fraktionen des
Deutschen Bundestages über die Unterstützung des Gruppenantrags der 
Union zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erklärt die 
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse 
Falk MdB:
Die von der Union vorgeschlagenen Maßnahmen bieten wertvolle und 
von vielen Betroffenen gewünschte Begleitung, Unterstützung und 
Beratung auf dem Weg hin zu einer verantwortungsbewussten 
Entscheidung, die auch in der Zukunft trägt.
Wenn eine schwangere Frau in der Spätphase ihrer Schwangerschaft 
nach einer vorgeburtlichen Untersuchung von ihrem Arzt erfährt, dass 
ihr Wunschkind schwer krank oder behindert ist, bricht für sie eine 
Welt zusammen. Sie gerät in eine völlig unerwartete Konfliktsituation
und wünscht sich Hilfe und Unterstützung, an der es heute häufig 
mangelt. Schwangere sehen sich oft von ihren Ärzten und von ihrem 
sozialen Umfeld allein gelassen und so manches Mal sogar zu einem 
Schwangerschaftsabbruch ihres behinderten Kindes gedrängt.
Der Antrag der Union setzt hier an und bietet betroffenen Frauen 
und ihren Partnern in einer emotional schwierigen Belastungssituation
ganzheitliche Unterstützung an. Das Angebot ist für die Frauen 
freiwillig, gesetzlich verpflichtet werden die behandelnden Ärzte. 
Sie sollen die Frauen und ihre Partner detailliert über die 
medizinischen und psychosozialen Aspekte, die sich aus dem Befund der
vorgeburtlichen Untersuchung ergeben, aufklären und beraten. Darüber 
hinaus werden sie verpflichtet, die Frauen auf psychosoziale 
Beratungsstellen und ihren Anspruch auf diese Beratung hinzuweisen 
und ihr Aufklärungsmaterial auszuhändigen, das über das Leben mit 
einem behinderten Kind informiert.
Das Verarbeiten der Nachricht, dass das ungeborene Kind behindert 
oder schwer krank ist, braucht Zeit. Daher sieht der Gesetzentwurf 
der Union eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen nach der 
ärztlichen Beratung und vor Feststellung der Indikation vor. Nur wenn
eine akute Gefahr für das Leben der Schwangeren besteht, kann davon 
abgesehen werden. Die mindestens dreitägige Bedenkzeit ermöglicht 
betroffenen Frauen mehr Zeit zur Reflexion über die eigene psychische
Belastbarkeit und über die Frage, ob das Leben mit einem behinderten 
oder schwer kranken Kind eine Gefahr für ihr eigenes Leben darstellen
könnte.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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