Börnsen/Bär/Mißfelder: Bestandssicherung für deutsches Filmerbe
Berlin (ots)
Anlässlich der abschließenden Beratungen im Ausschuss für Kultur und Medien zum Filmerbe erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB sowie die zuständigen Berichterstatter im Ausschuss für Kultur und Medien, Philipp Mißfelder MdB und Dorothee Bär MdB:
Verlegt, verloren, vergessen - dieses Schicksal könnte jeden 10. Film in der Bundesrepublik treffen, wenn es nicht zur Archivierung von Filmen eine Rechtsgrundlage geben würde. Die wird jetzt mit der Novellierung des Filmfördergesetzes geschaffen.
Filme sind ein nationales Kulturgut. Wie beim Buch ist eine Abgabepflicht zur Archivierung geboten. Die dafür notwendige Europakonvention für den "Schutz des audiovisuellen Erbes" liegt seit 2001 vor. Der Beitritt der Bundesrepublik steht noch aus. International hat die UNESCO bereits 1980 durch Richtlinien für die Filmerhaltung gesorgt. Als 1. Film überhaupt gelang der Kultfilm "Metropolis" von Fritz Lang die Anerkennung als "Memory of the World". Dass jetzt in der Bundesrepublik gut 90 Prozent aller Spiel- und Dokumentarfilme hinterlegt werden, ist eine Folge der Pflichtabgabe, die seit 2004 gilt. In den Jahren zuvor war die Hinterlegungsbereitschaft der Filmwirtschaft auf unter 50% gesunken. Unabhängig davon haben die 13 öffentlichen, aber auch die privaten Filmarchive vom Bundesarchiv über die SDK und das DFJ bis hin zur Murnaustiftung dafür gesorgt, dass derzeit über 251 000 Film- und 119 000 Videokopien gesichert werden konnten. Die Langzeitarchivierung auch älterer Filme jedoch ist nur möglich, wenn deren Erhaltungszustand durch Restaurierung und Umkopierung gesichert wird. Die Absicht der Bundesregierung, diese mit erheblichen Kosten verbundene Frage im Rahmen der Novellierung des Archivgesetztes zu realisieren, wird begrüßt. Für den Schutz des Film- und Videoerbes zu sorgen, ist jedoch auch in die Mitverantwortung der Film- wie Videobranche gelegt, die sich bei dem neuen Filmfördergesetz bereits beispielhaft verhalten haben.
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