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Fischbach: Jubiläum zum Frauenwahlrecht Grund zu feiern

Berlin (ots)

Anlässlich des 90jährigen Jubiläums des
Frauenwahlrechts seit dem 12. November 1918 erklärt die Vorsitzende 
der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid 
Fischbach MdB:
Mit der Weimarer Verfassung wurde am 12. November 1918 das 
Wahlrecht für Männer und Frauen ab dem 20. Lebensjahr gesetzlich 
verankert und am ersten Wahltag, im Januar 1919, von einer 
überwältigenden Mehrheit angenommen. 82 Prozent der wahlberechtigten 
Frauen gaben ihre Stimme ab und 37 weibliche Abgeordnete zogen ins 
Parlament ein. Erst zehn Jahre zuvor hatte das Reichsvereinsgesetz 
vom Jahre 1908 Frauen den Beitritt zu Parteien erlaubt.
Heute beträgt der Frauenanteil im Bundestag mit 197 von 612 
Abgeordneten 32,2 Prozent. In der Regierung führen Frauen sechs von 
14 Ministerien. Mit Angela Merkel hat Deutschland in dieser 
Legislaturperiode zum ersten Mal eine Frau an der Spitze der 
Regierung. Die Bundeskanzlerin hat diese Zeit mit ihrem erfolgreichen
Führungsstil geprägt. Ihre Kanzlerschaft und die hohe Frauenquote 
ihrer Regierung ist ein bedeutender Schritt - und zudem auch ein 
Signal für alle Frauen. Mädchen und Frauen können ganz konkret 
erleben, dass ihnen die Möglichkeit, Politik mitgestalten zu können 
und verantwortungsvolle Positionen einzunehmen, offen steht.
Jetzt liegt es auch an uns Frauen, unsere Rechte wahrzunehmen, 
wählen zu gehen und sich politisch zu engagieren. Nur so können wir 
die Entwicklung, die vor 90 Jahren begann, auch weiter erfolgreich 
fortsetzen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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