Uhl/Göbel/Binninger: Durchbruch bei der Dienstrechtsreform
Berlin (ots)
Anlässlich der 2. Und 3. Lesung des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB, der Obmann des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Ralf Göbel MdB und der zuständige Berichterstatter, Clemens Binninger MdB:
Nach monatelangen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner und aktuellen Erörterungen mit den mit beratenden Ausschüssen wird heute eine zukunftstaugliche Reform des öffentlichen Dienstrechts verabschiedet.
Das Ergebnis der Föderalismusreform des Jahres 2006 haben wir genutzt und haben das öffentliche Dienstrecht für die Bundesbeamten grundlegend modernisiert und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst.
Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes werden gefördert. Aufgrund von Veränderungen im Laufbahn- und Bundesbeamtenrecht kann der Personaleinsatz flexibler gestaltet werden. Insgesamt wird die Mobilität der Beamtenschaft gesteigert. Unnötige Bürokratie wird abgebaut, die Zahl der Laufbahnen wird drastisch reduziert und des Laufbahnrechts für neue Qualifikationen geöffnet.
Der bisher allein auf das Alter bezogene Aufstieg in Stufen und das überkommene Besoldungsdienstleitalter fallen weg. Stattdessen steigt das Grundgehalt nur bei anforderungsgerechter Aufgabenerfüllung innerhalb von tatsächlich geleisteten Erfahrungszeiten.
Wichtiger familienpolitischer Beitrag ist die Erhöhung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder um jeweils 50 Euro. Das Pensionseintrittsalter wird wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre stufenweise angehoben. Daraus folgt, dass auch die besonderen Altersgrenzen von Polizeibeamten und Feuerwehrleuten von 60 auf 62 Jahre erhöht werden.
Es ist uns gelungen, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner ein zukunftsweisendes neues Dienstrecht zu schaffen. Anders als der untaugliche Versuch einer Dienstrechtsreform von Rot-Grün berücksichtigen wir die Belange des Dienstherrn und die der Beschäftigten.
Wir sind davon überzeugt, dass dadurch auch in Zukunft motivierte und engagierte Beamte einen effektiven und effizienten öffentlichen Dienst gewährleisten.
Das ist für das Gemeinwohl aber auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland unverzichtbar.
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