Falk/Humme: Bis zu 9.500 Euro mehr im Jahr - deutliche Verbesserungen für Contergangeschädigte erreicht
Berlin (ots)
Zum aktuellen Stand der Verbesserungen für Contergangeschädigte erklären die beiden Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Ilse Falk MdB (CDU/CSU) und Christel Humme MdB (SPD):
Vor 50 Jahren kamen weltweit 10.000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt nachdem ihre Mütter in der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten. Trotz ihrer teilweise sehr schweren Behinderung haben sich die Conterganopfer in bewundernswerter Weise ihren Platz im Berufs- und Privatleben mit großem eigenen Engagement und Selbstbewusstsein erkämpft. Sie haben sehr unspektakulär und von der Öffentlichkeit relativ unbemerkt ihr Leben gemeistert. Die überwiegende Mehrheit der Geschädigten war und ist trotz der Behinderung erwerbstätig. Dieser Haltung und der Lebensleistung contergangeschädigter Menschen begegnen wir mit hoher Anerkennung und größtem Respekt.
Erst das Erinnern an 50 Jahre Contergan Ende letzten Jahres mit bewegenden Filmen, Interviews und Reportagen hat der Öffentlichkeit vor Augen geführt, wie schwer ihr tägliches Leben ist und zunehmend wird. Die Kehrseite des unermüdlichen Einsatzes macht sich jetzt nach der jahrelangen Fehlbelastung von Wirbelsäule, Gelenken und Muskulatur bemerkbar. Schmerzhafte Spät- und Folgeschäden schränken die Lebensqualität der Betroffenen zusätzlich erheblich ein.
Für diese neuen Herausforderungen mussten Lösungen gefunden werden. Deshalb stehen wir seit rund einem Jahr in einem sehr engen Dialog mit den Betroffenen, der Firma Grünenthal und der Conterganstiftung für behinderte Menschen. Wir haben gemeinsam nach Lösungen gesucht - und wir haben viel erreicht.
So wurden die Entschädigungsleistungen nicht nur um die ursprünglich vorgesehenen 5% erhöht, sondern verdoppelt. Seit dem 1.7.2008 beträgt der Höchstsatz 1.090 Euro - und nicht mehr wie bis dahin 545 Euro. Das bedeutet für die am schwersten Geschädigten zusätzliche Leistungen in Höhe von 6.540 Euro jährlich. Außerdem haben wir geregelt, dass die Entschädigungsleistung nicht auf andere Zahlungen, wie z. B. Erwerbsminderungsrenten, SGB II-Zahlungen oder Sozialgeld angerechnet wird.
Durch die Verdoppelung bringt der Bund künftig jährlich 31 Mio. Euro allein für die Entschädigungsleistungen auf. Insgesamt hat der Bund hierfür in den Jahren 1972 bis 2007 437,84 Mio. Euro bezahlt. Daneben stehen den Betroffenen selbstverständlich Leistungen aus dem SGB V (Krankenkassen), SGB IX (Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe), SGB XI (Pflegeversicherung), SGB XII (Sozialleistungen), SGB II (Leistungen im Falle von Arbeitslosigkeit), SGB VI (Erwerbsminderungsrenten) zu.
Außerdem werden CDU/CSU und SPD in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes einbringen, der es ermöglicht, den Conterganopfern ab dem Jahr 2009 zusätzlich lebenslang eine jährliche Sonderzahlung von ca. 3.000 Euro auszuzahlen (die Höhe der Einmalzahlung richtet sich nach dem Schweregrad der Schädigung). Das Geld wird aus dem Stiftungsvermögen der Conterganstiftung aufgebracht, in die der Bund aus dem Kapitalstock 50 Mio. Euro einbringt. Weitere 50 Mio. Euro spendet die Firma Grünenthal, die das Medikament seinerzeit auf den Markt gebracht hat. Obwohl durch den 1971 zwischen den Eltern der Contergangeschädigten, der Firma Grünenthal und der Bundesregierung geschlossenen Vergleich jeder weitere Anspruch gegenüber der Firma ausgeschlossen ist, haben sich die Eigentümer freiwillig zur Beteiligung an weiteren Verbesserungen für die Situation der Geschädigten bereit erklärt.
Weitere Maßnahmen sind geplant: Der Deutsche Bundestag wird die Bundesregierung auffordern, Forschungsprojekte zu den Spätfolgen der Schädigung zu initiieren, eine interministerielle Arbeitsgruppe arbeitet an Vorschlägen zur Verbesserung der Kostenübernahme von Behandlungen bei Conterganschäden durch die Gesetzliche Krankenversicherung, das Bundesgesundheitsministerium versucht, durch Gespräche mit den verschiedenen Organisationen des Gesundheitswesens sicherzustellen, dass Contergangeschädigte alle Leistungen erhalten, die medizinisch geboten sind. Außerdem haben wir den Geschädigten zu ihrem längst überfälligen Anrecht auf einen Behindertenparkplatz verholfen.
Mit all diesen Maßnahmen haben wir die Probleme der Contergangeschädigten aufgegriffen und für konkrete Lösungen gesorgt. Dabei ist uns bewusst, dass alle Leistungen den Schaden für die Gesundheit und die seelische Belastung der Betroffenen nicht ausgleichen können. Wir wollen aber einen Beitrag leisten, das Leben mit einer schweren Behinderung besser meistern zu können.
Mit den genannten Maßnahmen haben wir einen wirklichen Fortschritt für die contergangeschädigten Menschen erreicht. Die am schwersten Geschädigten erhalten aus Bundes- und Stiftungsmitteln ab 2009 jährlich Aufwendungen in Höhe von ca. 16.000 Euro - steuerfrei und zusätzlich zu ihren sonstigen Einkünften -, die sie für Maßnahmen verwenden können, die die Sozialversicherungen nicht übernehmen.
Wir haben Verständnis dafür, dass Betroffene, die noch weitergehende Forderungen haben, ihren Protest äußern. Der Bund wird aber keine weiteren finanziellen Leistungen mehr übernehmen - nicht zuletzt aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber Menschen mit ähnlichen Behinderungen, die nicht durch die Einnahme von Thalidomid verursacht wurden, aber unter denselben Spätfolgen leiden. Daran wird auch die Ankündigung oder gar Durchführung eines weiteren Hungerstreiks, den wir grundsätzlich für kein adäquates Mittel halten, nichts ändern können.
Wir sind zuversichtlich, dass die contergangeschädigten Menschen die erreichten und vereinbarten Verbesserungen anerkennen und aus Solidarität mit anderen behinderten Menschen unsere Haltung akzeptieren und respektieren.
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