Börnsen/Mißfelder/Bär: Neues Filmförderungsgesetz macht den deutschen Film für die nächsten Jahre fit
Berlin (ots)
Anlässlich der 2./3. Lesung der Novelle des Filmförderungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die zuständigen Berichterstatter, Philipp Mißfelder MdB und Dorothee Bär MdB:
Das neue Filmförderungsgesetz ist das Ergebnis einer ausgewogenen Betrachtung zwischen kulturellem Anspruch und wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Wir haben dabei mit dem Filmförderungsgesetz die richtige Antwort auf die Herausforderungen, vor denen die deutsche Filmwirtschaft in den nächsten Jahren stehen wird, gefunden.
Nach über einem Jahr intensiver Beratungen hat der Deutsche Bundestag das neue Filmförderungsgesetz in 2. und 3. Lesung beschlossen. Das neue Gesetz ist das Ergebnis eines sehr langen intensiven Beratungsprozesses, bei dem unter der Leitung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann alle Beteiligten in einem breit angelegten Prozess einbezogen worden sind. Das neue Filmförderungsgesetz ist für alle ein Gewinn von den Produzenten, über die Verleiher und Kinobetreiber bis hin zu den Autoren, Regisseuren und Schauspielern, ohne deren kreative Leistung kein Film entstehen kann. Dass dieses neue Filmförderungsgesetz auf so breite Zustimmung trifft, ist nicht zuletzt das Verdienst aller, die mit viel Engagement und Hingabe zum deutschen Film daran gearbeitet haben. Das gilt auch für die politischen Mitwettbewerber.
Im Gesetzgebungsverfahren konnten dabei noch einige Änderungen durchgesetzt werden, von denen exemplarisch die Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Situation der Kinobetreiber durch Anwendung des Nettomaßstabs bei der Beitragsberechnung zu nennen ist. Gerade angesichts der Herausforderung der Digitalisierung der Kinos in den nächsten Jahren ist dies das richtige Signal. Außerdem haben wir die Verwertungskette unter besonderem Einbezug der Videowirtschaft, Video-on-Demand sowie der öffentlich-rechtlichen und privaten Sender flexibilisiert, weil erst die unterschiedlichen Verwertungsstufen die Filmfinanzierung realisierbar machen. Die Filmförderanstalt in Berlin konnte gestärkt, der Verwaltungsrat als "Filmparlament" noch genauer strukturiert werden.
Das neue Filmförderungsgesetz ist auf der Höhe der Zeit. Es stärkt den Solidargedanken und macht Mut, weiter an dem anspruchsvollen Ziel zu arbeiten, dass zukünftig jeder dritte Film in unseren Kinos aus deutscher Produktion stammt.
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