Bernhardt: Maßnahmepaket stützt Konjunktur und sichert Arbeitsplätze
Berlin (ots)
Anlässlich der 2/3. Lesung des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung am 4. Dezember 2008 im Deutschen Bundestag erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
Mit dem heute im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" stützen wir die Konjunktur und sichern Arbeitsplätze. Bürger und Unternehmen werden entlastet, der Konsum wird belebt, und die Beschäftigungserfolge werden gesichert.
Die Maßnahmen führen insgesamt zu einer Entlastung von rd. 4,1 Mrd. EUR und fördern in den kommenden Jahren Investitionen und Aufträge von Unternehmen und Privaten in Höhe von insgesamt über 25 Mrd. EUR. Es wird ab 1. Januar 2009 zeitlich befristet für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von höchstens 25 % eingeführt.
Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird ab 1. Januar 2009 befristet für zwei Jahre die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen erweitert durch eine Erhöhung der dafür relevanten Betriebs- und Gewinngrenzen bei buchführenden gewerblichen und selbständigen Betrieben von 235.000 EUR auf 335.000 EUR, bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft von 125.000 EUR auf 175.000 EUR und bei Einnahme-/Überschussrechnern von 100.000 EUR auf 200.000 EUR.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Handwerkerleistungen wird zum 1. Januar 2009 ausgeweitet und der Steuerbonus auf 20 % von 6.000 EUR, also auf 1.200 EUR verdoppelt. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird die Bundesregierung die Wirksamkeit der verbesserten Absetzbarkeit evaluieren.
Außerdem wird für PKW mit Erstzulassung ab dem Kabinettbeschluss vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010.
Die abschließende Befassung im Bundesrat findet bereits morgen statt.
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