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Hüppe: Bundestag verabschiedet UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen

Berlin (ots)

Anlässlich der zweiten Lesung zum Entwurf eines
Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der
Menschen mit Behinderungen und dem dazugehörenden 
Fakultativprotokoll, erklärt der Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
In der zweiten Lesung wurde der Gesetzentwurf zum Übereinkommen 
der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen
vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es ist aus Sicht der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehr erfreulich, dass die UN-Konvention 
ohne Vorbehalte und Interpretationserklärungen verabschiedet wurde. 
Mit der Ratifizierung der Konvention ist klar: Teilhabe für Menschen 
mit Behinderungen ist kein Geschenk und keine Gnade, sondern ein 
Menschenrecht.
Einigen Grundsätzen der UN-Konvention ist im deutschen Recht schon
Rechnung getragen worden. In vielen Punkten bleibt die 
Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen jedoch hinter den 
Zielen der UN-Konvention zurück. Vor allem in den Bereichen Teilhabe 
am Arbeitsleben, Barrierefreiheit und inklusive Bildung besteht 
Handlungsbedarf.
Ein von CDU/CSU und SPD initiierter Entschließungsantrag zum 
Übereinkommen wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales mit großer 
Mehrheit angenommen. Der Antrag weist explizit auf die Situation von 
Kindern mit Behinderungen im Bildungssystem hin. Er macht klar, dass 
im Sinne der UN-Konvention vor allem im Bildungsbereich 
Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus enthält der Antrag die 
Forderung, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in den Fokus 
der nationalen Bildungsforschung zu rücken. Bisher wird diese 
Schülergruppe nur am Rande von Studien untersucht. Aussagekräftige 
und vergleichbare Daten über die Entwicklungschancen und 
Bildungserfolge behinderter Kinder werden dringend benötigt.
Mit der Ratifizierung der UN-Konvention sieht die 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiterhin die als wichtige Aufgabe, die 
begonnene gesellschaftliche Entwicklung - vom Prinzip der Fürsorge, 
hin zur Teilhabe - fortzuführen. Politische Entscheidungen auf 
Bundes-, Länder- oder Kommunalebene, die Menschen mit Behinderungen 
direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten der 
UN-Konvention messen lassen.
Unerlässlich bei der Umsetzung der UN-Konvention ist die 
Beteiligung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände. Ebenso
wichtig ist der Union die Mobilisierung der Gesellschaft. Die 
Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit ist notwendig, um die Ziele 
der UN-Konvention als Querschnittsaufgabe für die gesamte 
Gesellschaft bekannt zu machen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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