Hüppe: Bundestag verabschiedet UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen
Berlin (ots)
Anlässlich der zweiten Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen und dem dazugehörenden Fakultativprotokoll, erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
In der zweiten Lesung wurde der Gesetzentwurf zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es ist aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehr erfreulich, dass die UN-Konvention ohne Vorbehalte und Interpretationserklärungen verabschiedet wurde. Mit der Ratifizierung der Konvention ist klar: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ist kein Geschenk und keine Gnade, sondern ein Menschenrecht.
Einigen Grundsätzen der UN-Konvention ist im deutschen Recht schon Rechnung getragen worden. In vielen Punkten bleibt die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen jedoch hinter den Zielen der UN-Konvention zurück. Vor allem in den Bereichen Teilhabe am Arbeitsleben, Barrierefreiheit und inklusive Bildung besteht Handlungsbedarf.
Ein von CDU/CSU und SPD initiierter Entschließungsantrag zum Übereinkommen wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales mit großer Mehrheit angenommen. Der Antrag weist explizit auf die Situation von Kindern mit Behinderungen im Bildungssystem hin. Er macht klar, dass im Sinne der UN-Konvention vor allem im Bildungsbereich Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus enthält der Antrag die Forderung, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in den Fokus der nationalen Bildungsforschung zu rücken. Bisher wird diese Schülergruppe nur am Rande von Studien untersucht. Aussagekräftige und vergleichbare Daten über die Entwicklungschancen und Bildungserfolge behinderter Kinder werden dringend benötigt.
Mit der Ratifizierung der UN-Konvention sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiterhin die als wichtige Aufgabe, die begonnene gesellschaftliche Entwicklung - vom Prinzip der Fürsorge, hin zur Teilhabe - fortzuführen. Politische Entscheidungen auf Bundes-, Länder- oder Kommunalebene, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten der UN-Konvention messen lassen.
Unerlässlich bei der Umsetzung der UN-Konvention ist die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände. Ebenso wichtig ist der Union die Mobilisierung der Gesellschaft. Die Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit ist notwendig, um die Ziele der UN-Konvention als Querschnittsaufgabe für die gesamte Gesellschaft bekannt zu machen.
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