Jahr: Tierschutz zum Opferfest beachten
Berlin (ots)
Anlässlich des bevorstehenden islamischen Opferfestes vom 8. bis 10. Dezember erklärt der Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Jahr MdB:
Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir darauf hinweisen, dass auch an diesem wichtigen islamischen Feiertag das betäubungslose Schlachten eines warmblütigen Tieres in Deutschland grundsätzlich verboten ist. Verstöße gegen die bestehenden Gesetze können als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden.
Eine Ausnahmegenehmigung kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass die Vorschriften seiner Religionsgemeinschaft das Schächten zwingend vorschreiben.
Anderseits ist es durch die Entwicklung neuer Verfahren, wie der Elektrokurzzeitbetäubung, möglich das Tier zu betäuben, ohne dass religiöse Speisevorschriften verletzt werden.
Deshalb unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Appell des Deutschen Tierschutzbundes an die muslimischen Mitbürger, auf das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung zu verzichten.
Den Tieren würde damit erhebliches Leid erspart, ohne die Gläubigen in ihrer Religionsausübung zu beeinträchtigen.
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