Klöckner: Illegalem Datenhandel endlich Einhalt gebieten
Berlin (ots)
Anlässlich des heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die heute im Kabinett beschlossene Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes gibt mit Erhöhung der bestehenden Bußgelder, der Zustimmungsregelung für Verbraucher sowie mit der Abschaffung des Listenprivilegs die richtigen Antworten auf den massiven Anstieg von Datenhandel. Der Datenschutz muss endlich an die neuen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden.
Daten sind für Unternehmen für gezielte Werbung wichtig und ihre Weitergabe kann Verbrauchern auch nützen. Deshalb hat es auch keinen Sinn, den Datenhandel komplett zu verbieten. Aber der Verbraucher muss endlich Herr über seine Daten werden. Deshalb ist der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Schäuble gut und richtig: Der Verbraucher muss selbst und bewusst ent-scheiden können, ob seine Daten zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Hierzu ist ein Verbot der Datenweitergabe zu gewerblichen Zwecken ohne ausdrückliche Einwilligung notwendig. Nur wer ausdrücklich zustimmt, dessen Daten dürfen auch weitergegeben werden. Verbraucher werden dadurch besser sensibilisiert. Aktive Zustimmung statt Widerspruch ist deshalb wichtig. Die Widerspruchsklausel des vor 30 Jahren verfassten Gesetzes ist nämlich nicht mehr mit der massiven Zunahme der Datenverarbeitungskapazitäten in Einklang zu bringen. Es kann nicht länger sein, dass Schweigen der Verbraucher als Zustimmung zur Weitergabe ihrer Daten gewertet wird. Im Zuge des schwunghaften Handels mit Daten kann der Verbraucher keinen Überblick mehr haben, was mit seinen Daten geschieht - auch gegen seinen Willen. Das muss sich ändern. In einer aktuellen Umfrage von Infratest dimap teilen 95 Prozent der Befragten diese Einschätzung.
Trotz vieler Unkenrufe: Für bestehende Kundenverhältnisse ändert sich auch mit dem neuen Gesetz nichts. Versandhandel oder Werbung per Post bleiben bei einer bestehenden Geschäftsbeziehung weiterhin erlaubt, ebenso können Telefonunternehmen über ihre neuesten Telefontarife informieren, Handwerkskammern ihre angeschlossenen Mitglieder bewerben oder Spendenorganisationen listenmäßig zusammengefasste Daten nutzen. Um der Wirtschaft nicht zu schaden, sieht der Gesetzentwurf auch hier Ausnahmen vor, wie z. B, bei Kundenbindungssystemen oder Haushaltsbefragungen, ebenso sollen großzügige Übergangsregeln bei der Novelle eingeführt werden, damit sich die Betroffenen auf die Änderungen einstellen können. Damit bleiben auch gezielte Internetwerbung oder die Marktforschung weiterhin möglich. Datenschutz mit Augenmaß und mit dem Blick auf Wirtschaft und Verbraucher, dafür wird sich die Union auch im parlamentarischen Verfahren weiter einsetzen.
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