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Eichhorn: Kein Heroin auf Krankenschein

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung des Gruppenantrags zur
Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige am Mittwoch im Bundestag, 
erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maria 
Eichhorn MdB:
Die Unterzeichner des Antrags wollen erreichen, dass Diamorphin 
als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft und von den 
Krankenkassen finanziert werden soll. Dies lehnt die CDU/ 
CSU-Bundestagsfraktion nach wie vor aus guten Gründen ab. So können 
derzeit weder exakte Aussagen über den in direkter Verbindung mit der
heroingestützten Behandlung stehenden Erfolg gemacht werden, noch 
über die genauen finanziellen Auswirkungen für die gesetzliche 
Krankenversicherung. Vor dem Hintergrund dieses dürftigen 
Kenntnisstandes wäre eine Überführung der Heroinbehandlung in die 
Regelversorgung unverantwortlich.
Das Verhalten des Koalitionspartners ist unverständlich. Im Jahr 
2007 hatte das SPD-geführte Bundesgesundheitsministerium dem 
Vorschlag zugestimmt, die Weiterbehandlung der Patienten und sogar 
Neuaufnahmen an den bestehenden Standorten zuzulassen. Die 
Heroinsubstitution ist daher nach wie vor möglich. Die Behandlung der
Patienten ist somit sichergestellt, die Überführung der Behandlung in
die Regelversorgung nicht notwendig.
Unverständlich ist auch, dass die SPD nach wie vor die 
Durchführung eines Anschlussmodellvorhabens blockiert. Fragen nach 
der tatsächlichen Überlegenheit der Heroinbehandlung, nach der 
Abstinenzorientierung, der Rolle der psychosozialen Betreuung und 
nicht zuletzt der Finanzierung  der Behandlung sind nach wie vor 
ungeklärt. Experten haben nachvollziehbar dargelegt, dass bis zu 
80.000 Abhängige Anspruch auf eine Diamorphinbehandlung hätten, wenn 
die Kriterien des Modellversuchs zugrunde gelegt werden würden. In 
Zeiten knapper Kassen können wir unseren Mitbürgern nicht zumuten, 
die Kosten für ein Behandlungssystem aufzubringen, dessen Nutzen 
nicht erwiesen und dessen Behandlungsdauer völlig offen ist.
Die Kritik zahlreicher Fachleute muss ernst genommen werden. 
Sinnvoll ist es daher das Modellvorhaben zunächst fortzusetzen, die 
Erkenntnisse zu vertiefen und neue Schwerpunkte dabei zu setzen, 
bevor überhaupt an eine Überführung der Heroinbehandlung in die 
Regelversorgung gedacht werden kann. Dabei könnten die Projekte in 
den bereits teilnehmenden Städten fortgesetzt oder neue Standorte in 
anderen Städten zur Heroinbehandlung eröffnet werden. D.h. die 
Betreuung könnte auf heutigem Niveau unter Neuaufnahme von Probanden 
entweder in den bereits teilnehmenden Städten oder in neuen Städten 
fortgeführt werden.
Erst nach Abschluss eines Anschlussmodellprojektes, durch das die 
offenen Fragen abschließend geklärt werden, können nach unserer 
Überzeugung die notwendigen Voraussetzungen für eine Überführung in 
eine Regelversorgung geprüft werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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