Götz: Kommunen begrüßen Verbesserungen im Kinderschutz
Berlin (ots)
Zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Der Gesetzentwurf von Ministerin von der Leyen ist aus kommunaler Sicht sehr zu begrüßen. Damit werden Gesetzeslücken geschlossen, die zuständigen kommunalen Jugendämter gestärkt sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Arbeit mit den zu betreuenden Familien entlastet.
Der vom unionsgeführten Bundesfamilienministerium vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor allem eine leichtere Datenübermittlung bspw. zwischen Jugendämtern, Schulen und Ärzten vor. Das Ziel ist die Schaffung einer bundeseinheitlichen Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger. Die gesetzliche Vorgabe für Hausbesuche durch die Jugendämter und im Falle von Wohnortswechseln die Verpflichtung zur Weitergabe umfassender Informationen an das zuständige Jugendamt schließt weitere Lücken im Kinder- und Jugendschutz. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter wird Rechtssicherheit geschaffen und gegenüber den zu betreuenden Familien eine Konzentration auf die zu schützenden Kinder erzielt. Die Einschätzung der Gefährdungslage von Kindern bleibt zu Recht in der Zuständigkeit der Jugendämter vor Ort.
Mit der ebenfalls geplanten Änderung des Bundeszentralregistergesetzes kann mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz ein erweitertes Führungszeugnis für kinder- und jugendnah Beschäftigte eingeführt werden. Damit wird die Eignungsprüfung von Personen, die in engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, grundlegend verbessert.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell