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Götz: Kommunen begrüßen Verbesserungen im Kinderschutz

Berlin (ots)

Zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf
eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes erklärt der 
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter 
Götz MdB:
Der Gesetzentwurf von Ministerin von der Leyen ist aus kommunaler 
Sicht sehr zu begrüßen. Damit werden Gesetzeslücken geschlossen, die 
zuständigen kommunalen Jugendämter gestärkt sowie deren 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Arbeit mit den zu 
betreuenden Familien entlastet.
Der vom unionsgeführten Bundesfamilienministerium vorgelegte 
Gesetzentwurf sieht vor allem eine leichtere Datenübermittlung bspw. 
zwischen Jugendämtern, Schulen und Ärzten vor. Das Ziel ist die  
Schaffung einer bundeseinheitlichen Befugnisnorm zur Weitergabe von 
Informationen für Berufsgeheimnisträger. Die gesetzliche Vorgabe für 
Hausbesuche durch die Jugendämter und im Falle von Wohnortswechseln 
die Verpflichtung zur Weitergabe umfassender Informationen an das 
zuständige Jugendamt schließt weitere Lücken im Kinder- und 
Jugendschutz. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 
Jugendämter wird Rechtssicherheit  geschaffen und gegenüber den zu 
betreuenden Familien eine Konzentration auf die zu schützenden Kinder
erzielt. Die Einschätzung der Gefährdungslage von Kindern bleibt zu 
Recht in der Zuständigkeit der Jugendämter vor Ort.
Mit der ebenfalls geplanten Änderung des 
Bundeszentralregistergesetzes kann mit Blick auf den Kinder- und 
Jugendschutz ein erweitertes Führungszeugnis für kinder- und 
jugendnah Beschäftigte eingeführt werden. Damit wird die 
Eignungsprüfung von Personen, die in engen Kontakt mit Kindern und 
Jugendlichen kommen, grundlegend verbessert.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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