Bleser/Klöckner: Datenschutz ist ein Verbraucherrecht
Berlin (ots)
Aus Anlass des morgigen 3. Europäischen Datenschutztages erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Ziel der Union ist es, den Datenschutz als integrierten Teil des Verbraucherschutzes an die neuen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Die zahlreichen Vorfälle der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass hier erheblicher Handlungsbedarf besteht. Es ist bedauerlich, dass das Datenschutzrecht bislang kein "Verbraucherrecht" ist. Umso wichtiger ist es, das Datenschutzgesetz und weitere Datenschutzvorschriften endlich gesetzlich als Verbraucherschutzvorschriften anzuerkennen.
Für Wirtschaftsunternehmen sind personenbezogene Daten, die sie aus sozialen Netzwerken, Bonuskartensystemen oder von Auskunfteien erhalten, ein immer wichtiger und wertvoller werdendes Handelsgut. Datenklau ist dabei kein Kavaliersdelikt. Oft ist aber auch ein zu sorgloser Umgang der Unternehmen mit Kundendaten Grund für eine Veröffentlichung und Weitergabe von Daten. Wenn Unternehmen aus Kostengründen Serviceleistungen - wie im Fall der Landesbank Berlin die Verarbeitung von Kreditkartenabrechnungen - auslagern, dann haben sie auch Sorge dafür zu tragen, dass diese sensiblen Daten verschlüsselt übertragen werden, damit sie im Falle eines Verlustes oder Diebstahls nicht missbräuchlich verwendet werden können.
Umgekehrt wissen Verbraucher zu wenig darüber, was mit ihren Daten passiert und gehen oft zu gedankenlos mit ihnen um, wie z.B. bei der freiwilligen Preisgabe von Name, Anschrift, Geburtstag oder Bankverbindung, sogar von Fotos und Filmen, beim täglichen Austausch per Internet oder Telefon (vor allem bei sozialen Netzwerken). Die Schattenseite einer solchen Handlungsweise wird erst dann klar, wenn die Daten missbraucht werden.
Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in folgenden Bereichen nachgebessert wird: - Flächendeckende Kontrolle und bessere Personalausstattung bei den Landesdatenschutzbeauftragten, - effektive Sanktionen, - stärkere Haftung von Unternehmen, - Einwilligung des Kunden als zwingende Voraussetzung für die Weitergabe seiner Daten.
Der Kabinettsbeschluss vom 10. Dezember 2008 mit Neuregelungen zum Datenschutz ist dazu ein erster Schritt, dem aber noch weitere folgen müssen. So setzt sich die Arbeitsgruppe für eine Stärkung der Position der Datenschutzbeauftragten sowie einen Ausbau der Arbeit der Verbraucherzentralen ein. Darüber hinaus fordern wir eine Stärkung der Datensparsamkeit: Die Verbraucheraufklärung muss gestärkt und digitale Kompetenzen vermittelt werden. Datenschutz mit Augenmaß und einen besseren Umgang mit sensiblen Daten, dafür setzt sich die Union auch in Zukunft ein.
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