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Singhammer: Erhöhung der Regelsätze bedingt Erhöhung der Steuerfreibeträge für Kinder

Berlin (ots)

Anlässlich der geplanten Leistungen für Familien im
Konjunkturpaket II erklärt der familienpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Im Konjunkturpaket II ist eine Erhöhung des Eckregelsatzes für 6 
bis 13 jährige Kinder aus SGB II und SGB XII-Bedarfsgemeinschaften 
vorgesehen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir halten aber als Folge 
auch eine Erhöhung der Steuerfreibeträge für Kinder für notwendig - 
nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen.
Auch der Kinderbonus muss alle Kinder und Familien erreichen. Dies
ist jedoch nach dem derzeitigen Stand nicht der Fall, da der 
Kinderbonus mit der Einkommensteuer zu verrechnen ist und daher nur 
bei den unteren Einkommen voll zum Tragen kommt. Eine 
alleinerziehende Mutter mit einem Kind muss bereits ab einem zu 
versteuernden Einkommen von 33.000 Euro mit Abzügen beim Kinderbonus 
rechnen - schon ab 37.000 Euro wird der Kinderbonus bereits 
vollständig verrechnet.
Diese Asymmetrie darf nicht sein. Der Kinderbonus wird 
ausdrücklich nicht angerechnet bei Sozialleistungen, deren Zahlung 
von anderen Einkommen abhängig ist, nicht zu berücksichtigen. 
Familien mit höherem Einkommen werden dagegen nicht vom Kinderbonus 
profitieren. Wir wollen hier eine Gleichbehandlung aller Familien. Es
trifft wieder einmal die Mittelschicht - Familien, die viel und hart 
arbeiten. Uns ist aber jedes Kind gleich viel wert!

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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