Singhammer: Erhöhung der Regelsätze bedingt Erhöhung der Steuerfreibeträge für Kinder
Berlin (ots)
Anlässlich der geplanten Leistungen für Familien im Konjunkturpaket II erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Im Konjunkturpaket II ist eine Erhöhung des Eckregelsatzes für 6 bis 13 jährige Kinder aus SGB II und SGB XII-Bedarfsgemeinschaften vorgesehen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir halten aber als Folge auch eine Erhöhung der Steuerfreibeträge für Kinder für notwendig - nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen.
Auch der Kinderbonus muss alle Kinder und Familien erreichen. Dies ist jedoch nach dem derzeitigen Stand nicht der Fall, da der Kinderbonus mit der Einkommensteuer zu verrechnen ist und daher nur bei den unteren Einkommen voll zum Tragen kommt. Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind muss bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 33.000 Euro mit Abzügen beim Kinderbonus rechnen - schon ab 37.000 Euro wird der Kinderbonus bereits vollständig verrechnet.
Diese Asymmetrie darf nicht sein. Der Kinderbonus wird ausdrücklich nicht angerechnet bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht zu berücksichtigen. Familien mit höherem Einkommen werden dagegen nicht vom Kinderbonus profitieren. Wir wollen hier eine Gleichbehandlung aller Familien. Es trifft wieder einmal die Mittelschicht - Familien, die viel und hart arbeiten. Uns ist aber jedes Kind gleich viel wert!
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