Krings/Scheuer: Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung mit Leben füllen
Berlin (ots)
Anlässlich der Vorstellung eines von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung erklären der Vorsitzende des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung, Dr. Günter Krings MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung, Dr. Andreas Scheuer MdB:
Wir müssen jetzt in die Gesetzgebung ein Verfahren einführen, mit dem wir kurzatmige Gesetzentwürfe herausfiltern können. Nur so stellen wir sicher, dass unsere Gesetze Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden. Bislang stehen die nationale Nachhaltigkeitsstrategie und das Gesetzgebungsverfahren in Bundesregierung und Bundestag noch unverbunden nebeneinander. Die Nachhaltigkeitsziele müssen aber besser in die Breite unserer Gesetzgebung eingebunden werden. Wichtig ist dabei, dass sowohl Bundesregierung als auch Bundestag organisatorisch sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsprüfung mit Leben erfüllt werden kann und nicht zur reinen Formalität verkommt.
Das an der Freien Universität Berlin unter Leitung von Dr. Klaus Jacob und seinem Team erstellte und von der Bertelsmann Stiftung finanzierte Gutachten zur Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung, das nunmehr vorgelegt worden ist, ist ein wichtiger Schritt zu einer stärkeren Berücksichtigung langfristiger Perspektiven in der Gesetzgebung.
Politische Entscheidungen in Deutschland würden mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung aus der strukturellen Gegenwartsbezogenheit und der Kurzfristigkeit von Legislaturperioden her¬ausgelöst. Die Gesetzesfolgenabschätzung würde damit neu belebt. Nur die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsprüfung in die Gesetzesfolgenabschätzung und die Berücksichtigung der dabei gewonnenen Erkenntnisse im Gesetzgebungsverfahren können zu mehr Generationengerechtigkeit führen.
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