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Brauksiepe/Kauder: Durchbruch bei der Reform des Opferentschädigungs-gesetzes

Berlin (ots)

Zum heutigen Beschluss der Koalitionsfraktionen zur
Reform des Opferentschädigungsgesetzes erklären der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Ralf 
Brauksiepe MdB, sowie der zuständige Berichterstatter im 
Rechtsausschuss, Siegfried Kauder MdB:
Der Durchbruch bei der Reform des Opferentschädigungsgesetzes ist 
geschafft. Heute haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines 
Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes 
beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir die 
Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten im In- und 
Ausland. Damit ist ein ganz zentrales Anliegen unserer Fraktion, für 
das wir uns bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzt 
haben, auf den Weg gebracht.
Mit dem Gesetzentwurf wird der Anwendungsbereich des 
Opferentschädigungsgesetzes erweitert. Zu einen wird die bisherige 
Beschränkung auf Inlandstaten aufgegeben. Diese Beschränkung hat in 
der Vergangenheit insbesondere für deutsche Staatsangehörige zu 
unangemessenen Härten geführt, wenn sie Opfer einer Gewalttat im 
Ausland geworden sind. Wegen des Territorialitätsprinzips standen 
diese Personen vielfach mit leeren Händen da, obwohl auch sie der 
Hilfe der Solidargemeinschaft bedürfen und aus sozialen Gründen 
schützenswert sind. Künftig werden diese Personen in den 
Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes einbezogen. Dieser 
Schutz gilt nicht nur bei Terroranschlägen wie in New York, auf 
Djerba und Bali, sondern bei allen Gewalttaten im Ausland.
Zum anderen wird die Versorgung ausländischer Geschädigter im 
Inland, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, verbessert. 
Nach der heutigen Rechtslage sind Personen von einem 
Entschädigungsanspruch ausgeschlossen, die sich nur vorübergehend, 
z.B. aufgrund eines Verwandtenbesuches, in Deutschland aufgehalten.
Das führte dazu, dass nach den Brandanschlägen in Solingen und Mölln 
Mitte der 90`er Jahre die Nichten, die bei den Opferfamilien zu 
Besuch waren, selbst keine Entschädigungsansprüche nach dem 
Opferentschädigungsgesetz hatten. Das ändern wir nunmehr. Künftig 
wird der Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes auf Verwandte 
bis zum dritten Grad ausgedehnt.
Der Gesetzentwurf soll zügig beraten werden und wird deshalb 
bereits am kommenden Donnerstag und damit im Vorgriff auf den 
diesjährigen Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März in den Deutschen 
Bundestag eingebracht. Die parlamentarischen Beratungen sollen noch 
vor Pfingsten abgeschlossen werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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