Klöckner/Ferlemann: Bei Verspätungen Geld zurück
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen koalitionsinternen Einigung zu den Fahrgastrechten im Bahnverkehr erklären die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB und der Berichterstatter im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, Enak Ferlemann MdB:
Das ist eine gute Nachricht für alle Bahnfahrer in Deutschland - mit der jetzigen Koalitionseinigung werden die Rechte der Fahrgäste früher als es die EU-Verordnung vorsieht gestärkt. Darauf verständigte sich die Koalition in einem Berichterstattergespräch. Zwar war die zuständige SPD-Ministerin erst durch massives Drängen der Unionsfraktion bereit, gesetzliche Regelungen zu treffen, aber nun hat die Union im Sinne der Verbraucher Fortschritte erzielt.
Mit dem Gesetz werden erstmals Erstattungen bei Verspätungen im Bahnverkehr gesetzlich festgeschrieben, und im Nahverkehr hat jeder Bahnkunde die Möglichkeit, ab 20 Minuten Verspätung auch mit einem höherwertigen Zug weiterzufahren. Auch nächtliche Taxifahrten zum vorgesehenen Zielort, falls eine Weiterfahrt nicht möglich ist, sowie Barauszahlung werden möglich.
Die Union konnte auch durchsetzen, dass es eine gesetzlich verankerte neutrale Schlichtungsstelle geben wird. Das Schlichtungsangebot sollte für Verbraucher einfach zu finden sein. Die Beschwerdestellen der Verkehrsunternehmen müssen im Rahmen des Schriftverkehrs auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens hinweisen und die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle nennen. Das Resultat ist erfreulich und ein gutes Ergebnis für alle Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer in Deutschland.
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