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Götz: Bund muss Kommunen bedarfsgerecht helfen dürfen

Berlin (ots)

Zur Debatte um die Föderalismusreform II erklärt
der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB:
In der geltenden Fassung des Grundgesetzes beschränkt Artikel 104b
die Möglichkeit zur Gewährung von Finanzhilfen des Bundes auf 
Bereiche, in denen dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse zustehen.
Im Rahmen der Föderalismusreform II soll der Bund in die Lage 
versetzt werden, im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen
Notsituationen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen zu 
gewähren. Damit soll sichergestellt werden, dass zur Bewältigung 
solcher Notsituationen erforderliche Programme zur Belebung der 
Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand mit Unterstützung des 
Bundes in allen Investitionsbereichen durchgeführt werden können. 
Eine Beschränkung auf bestimmte Investitionsbereiche ist hier mit 
Blick auf das Ziel der Krisenbewältigung nicht sinnvoll.
Auch die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise stellt eine 
außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Neuerung dar. Deshalb 
werden Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung von 
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder grundsätzlich auch 
insoweit zulässig werden, als dem Bund keine Gesetzgebungsbefugnis 
zusteht. Das verabschiedete Zukunftsinvestitionsgesetz wird im Lichte
der verfassungsrechtlichen Neuregelung auszulegen sein.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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