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Krings: Klagebegehren des Landtags wegen Schuldenbremse ist unhaltbar

Berlin (ots)

Zum gestrigen Beschluss des Landtages
Schleswig-Holstein, eine Verfassungsklage gegen die Einführung einer 
Schuldenbremse in das Grundgesetz vorzubereiten, erklärt der 
Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:
Schon heute kann der Bund mit Zustimmung des Bundesrats in die 
Haushaltsautonomie der Länder eingreifen. Allerdings hat er bislang 
keinen Gebrauch davon gemacht. Die Überlegungen des Landtages gegen 
die Einführung einer Schuldenbremse im Grundgesetz, die die Länder 
verpflichten soll, ab 2019 grundsätzlich keine Schulden mehr 
aufnehmen zu können, sind daher nicht überzeugend. Zur Abwehr der 
Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sieht der aktuelle 
Art. 109 Absatz 4 GG vor, dass der Bund die Konditionen der 
Kreditaufnahme für die Länder vorgeben kann. Diese Regelung steht nun
seit 40 Jahre im Grundgesetz und ist bislang von den Landtagen nicht 
angegriffen worden.
Es ist auffällig, dass sich die Vertreter der Landtage in der 
Föderalismuskommission II in Sachen Haushaltsautonomie 
widersprüchlich verhalten haben. Wollen sie nun für mehr Autonomie 
bei der Kreditaufnahme verfassungsrechtlich streiten, hielten sie 
sich bei Forderungen nach mehr Steuerautonomie für die Länder, wie 
dies zum Beispiel Bayern und NRW forderten, im Hintergrund.
Eine Haushaltsautonomie, die sich darauf beschränkt, mehr Schulden
machen zu können, ist aber weder konsequent noch bürgerfreundlich 
oder gar generationengerecht. Bezeichnend ist auch, dass sich 
besonders die finanzschwachen Länder, die sich am vehementesten gegen
die Übertragung von Kompetenzen im Steuerrecht wenden, nun auch am 
ehesten gegen die Schuldenbremse vorgehen wollen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Email: fraktion@cducsu.de

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