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Kampeter/Fromme: Union für Stärkung der Rechte der Alteigentümer

Berlin (ots)

Angesichts der heutigen Verabschiedung des
Flächenerwerbsänderungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären der 
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen 
Kampeter MdB und der zuständige Berichterstatter im 
Haushaltsausschuss, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Die Union steht für die Rechte der Alteigentümer. Mit dem 
Flächenerwerbsänderungsgesetz sollten den Alteigentümern 
Erwerbsmöglichkeiten in der Höhe verschafft werden, wie sie 1994 mit 
den Ländern mühsam vereinbart und 1999 noch einmal bestätigt wurden. 
Hintergrund ist, dass die Bodenpreise in den letzten Jahren enorm 
gestiegen sind mit der Folge, dass auf Grund der Berechnungsformel 
die Möglichkeiten zum Flächenerwerb für Alteigentümer de facto 
dramatisch eingeschränkt wurden. So stehen durchschnittlich 34 Hektar
in 1994 nur noch 12 Hektar heute gegenüber.
Im Rahmen des Flächenerwerbs muss ein sogenannter 
"Ausgleichsmessbescheid" von der zuständigen Landesbehörde erlassen 
werden. Da die neuen Bundesländer aber bisher die für den Erwerb 
benötigten Ausgleichsleitungsbescheide in großem Umfang von bis zu 
11.000 offenen Anträgen nicht erstellt haben, können die 
Alteigentümer nicht zeitnah - und damit zu niedrigeren Bodenpreisen -
ihre Flächenerwerbe umsetzen. Folge: Wegen der Versäumnisse der 
Länder können die Alteigentümer nur geringere Flächen erwerben.
Die Versäumnisse der Länder dürfen nicht zu Lasten der 
Alteigentümer gehen. Die Union hat sich daher frühzeitig für einen 
Stichtag 1. Januar 2004 für die Ermittlung des für die Veräußerung 
maßgeblichen Verkehrswertes ausgesprochen. Da dies mit der SPD nicht 
durchzusetzen war, haben sich die Koalitionspartner nunmehr 
dahingehend geeinigt, in diesem Gesetz auf eine Regelung für die 
Alteigentümer generell zu verzichten. Denn die sog. Zinslösung der 
SPD wäre letztlich nur eine Scheinlösung gewesen. Daraus würde sich 
nur eine zu vernachlässigende Erhöhung der zu erwerbenden Fläche 
ergeben und der Verlust durch steigende Bodenpreise könnte nicht 
annähernd ausgeglichen werden. Vielmehr würde dies zu 
"windfallprofits" in Höhe von 1 bis 2 Milliarden Euro beim 
Bundesfinanzminister führen.
Nur um nicht andere wichtige Regelungen, die ebenfalls in dem 
Gesetz enthalten sind, zu blockieren, hat die Union davon abgesehen, 
auf eine Regelung dieser Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu 
bestehen. Wir werden die Regelung für die Alteigentümer in der 
nächsten Legislaturperiode erneut aufrufen mit dem Ziel einer 
sachgerechten Lösung.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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