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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Krings: Kein Wahlkampf mit dem Wahlrecht

Berlin (ots)

Zur Äußerung des 1. PGF der SPD-Fraktion Thomas
Oppermann zu einer angeblich unmittelbar bevorstehenden Änderung des 
Wahlrechts erklärt der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. 
Günter Krings MdB:
Oppermanns Behauptung, die Koalition habe sich auf die Umsetzung 
einer Wahlrechtsreform noch vor der Sommerpause so gut wie geeinigt, 
ist schlicht falsch.
Seine Ankündigungen sind als reine Wahlkampfäußerungen zu werten 
und verfälschen die Absprachen innerhalb der Koalition. Sie 
entsprechen einem realitätsfernen Wunschdenken und verraten eine 
erschreckende Unkenntnis des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den 
negativen Stimmgewichten. Das Gericht ging in seiner Entscheidung 
davon aus, dass es sehr schwierig sein würde, sein für alle 
Verfassungsexperten überraschendes Urteil noch in der laufenden 
Wahlperiode umzusetzen. Um den Gesetzgeber gerade nicht unter 
Zeitdruck zu setzen, hat es ihm eine Frist bis Ende 2011 zur 
Anpassung des Wahlrechts gesetzt. Es ist umso befremdlicher, dass die
SPD diesen Zeitdruck jetzt doch vollkommen unnötig aufbauen will.
Ein so sensibles und komplexes sowie für unsere Demokratie 
fundamentales Thema wie das Wahlrecht eignet sich aber weder für den 
Wahlkampf noch für überhastete Gesetze, die mit der heißen Nadel 
gestrickt werden. Die Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen 
Bundestages haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, 
zwischen der Vielzahl der denkbaren und vom Bundesverfassungsgericht 
eröffneten Lösungswege eine sinnvolle und faire Entscheidung zu 
treffen.
Bisher liegt nur ein Antrag der kleinsten Bundestagsfraktion zur 
Änderung des Wahlrechts vor. Hätte Oppermann an der Anhörung zu 
diesem Gesetzentwurf am Montag teilgenommen, wäre ihm nicht 
entgangen, dass das von den Grünen vorgeschlagene Kompensationsmodell
auf ernste verfassungsrechtliche Bedenken stieß und mehrere Experten 
neue Wahlanfechtungen für unvermeidbar halten, sollte nach diesem 
Modell im September gewählt werden. Ferner wurde offenbar, dass der 
Entwurf die wichtigen Fragen, die von den Karlsruher Richtern für 
gleichfalls regelungsbedürftig angesehen wurden, offen lässt - wie 
das Problem des doppelten Erfolgswertes von Stimmen für erfolgreiche 
Direktbewerber von  Parteien, die an der 5-Prozent-Klausel scheitern.
Die Union bietet der SPD zeitnah konstruktive Gespräche zur 
Anpassung des Wahlrechts an. Wir lassen uns durch die taktischen 
Manöver der SPD aber nicht unter Druck setzen. Qualität, 
Rechtssicherheit und Fairness gehen für uns gerade im Wahlrecht vor 
Schnelligkeit.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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