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Widmann-Mauz/Spahn: Ausnahmeregelungen im Medizinproduktegesetz notwendig

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Anhörung des
Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur 
Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften erklären die 
gesundheitspolitische Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe 
Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB 
und der zuständige Berichterstatter, Jens Spahn MdB:
Die Umsetzung der EU-Richtlinie wird von den angehörten Experten 
grundsätzlich begrüßt. Befürwortet wird die Zusammenführung und 
Vereinheitlichung von Aufgaben beim Bundesinstitut für Arzneimittel 
und Medizinprodukte (BfArM), da die bisherige Zuständigkeit von 65 
Behörden zu Intransparenz und uneinheitlicher Rechtsanwendung geführt
hat. Die Neuordnung der Zuständigkeiten auf Länder- und Bundesebene 
wird zu mehr Effizienz in der Praxis führen. Es wurde angeregt, 
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht durch das BfArM bei der 
klinischen Prüfung eines Medizinprodukts zu ermöglichen. Es reiche  
unter bestimmten Voraussetzungen aus, dass der Beginn einer 
klinischen Prüfung gegenüber dem BfArM lediglich anzuzeigen ist. Im 
Gesetzentwurf werden die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für
Arzneimittel und Medizinprodukte angeglichen. Das BfArM soll zentral 
zuständig werden, und für eine klinische Prüfung hat zukünftig eine 
Genehmigung durch eine Bundesoberbehörde sowie eine zustimmende 
Bewertung der Ethik-Kommission vorzuliegen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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