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Widmann-Mauz: Zugang zur Krankenpflegeausbildung an europäischem Standard ausrichten

Berlin (ots)

Zum Änderungsantrag im Rahmen der 15. AMG-Novelle,
für den Zugang zu Krankenpflegeausbildungen künftig einheitlich den 
Hauptschulabschluss vorzusehen, erklärt die gesundheitspolitische 
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Annette Widmann-Mauz MdB:
Im Rahmen der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes soll für den 
Zugang zu Krankenpflegeausbildungen künftig der Hauptschulabschluss 
vorgesehen werden. Bislang ist für den Zugang zur 
Krankenpflegeausbildung ein Realschulabschluss bzw. ein 
Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung von zwei 
Jahren Dauer erforderlich.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert, dass bei der geplanten 
Novelle europarechtliche Vorgaben beachtet werden.
Die Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von 
Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG) setzt für die Zulassung zur 
Krankenpflegeausbildung eine zehnjährige allgemeine Schulausbildung 
voraus. In einigen Bundesländern umfasst die Hauptschule jedoch nur 
neun Jahre. Die europarechtlich gebotene Mindestdauer sollte - in 
Anbetracht der wachsenden Anforderungen in der Krankenpflege - nicht 
abgesenkt werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb für die 
Einhaltung europarechtlicher Mindestanforderungen im Sinne einer 
zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung und für eine 
europarechtskonforme Berichtigung des Änderungsantrags ein.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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