Gehb/Tillmann: Grundstein für Schuldenbegrenzung
Berlin (ots)
Anlässlich der Abstimmung zur Grundgesetzänderung zur Föderalismusreform II erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jürgen Gehb MdB und die CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied der Föderalismuskommission II Antje Tillmann MdB:
Deutschland darf nicht unbegrenzt Schulden machen. Den Grundstein für diesen Grundsatz haben wir heute mit der 2/3 Mehrheit im Deutschen Bundestag gelegt.
Das derzeitige Ausmaß der Verschuldung ist eine schwere Last für die künftigen Generationen. Der bisherige Art. 115 des Grundgesetzes, der eine Kreditaufnahme für Investitionen und zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorsieht, hat nicht die erforderlichen Grenzen gesetzt. Dadurch sind Zinslasten der öffentlichen Haushalte (Bund-Länder-Gemeinden) auf ca. 70 Mrd. Euro pro Jahr angestiegen.
Ständig steigende Zinslasten sind aber eine schwere Hypothek für unsere Kinder, insbesondere deshalb, weil wir aufgrund des demographischen Wandels und der damit zusammenhängenden zusätzlichen Kosten für Pensionen, Renten und Gesundheitsleistungen eigentlich sogar Rückstellungen bilden müssten.
Schuldenbegrenzung ist kein Selbstzweck. Wir wollen dadurch Spielräume schaffen für wichtige Zukunftsinvestitionen. Aber wir wollen auch keineswegs durch eine zu enge Schuldenbegrenzung die Handlungsfähigkeit des Staates in Zeiten von Wirtschaftkrisen und konjunkturellen Schwankungen einschränken. Dass die Handlungsfähigkeit weiterhin besteht, haben wir durch klare Ausnahmeregeln festgeschrieben.
Erstmals ist die Verschuldung für die Bürgerinnen und Bürger ein Thema: Laut einer Forsa-Umfrage sind 68 Prozent der Bundesbürger dagegen, dass der Staat weitere Schulden macht.
Wir haben heute auch die Verantwortung für die Folgen der zusätzlichen Kredite übernommen, die wir wegen der Wirtschaftskrise durch Beschluss verursacht haben. Das sind wir allen Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Nun ist es am Bundesrat, es uns am 12. Juni 2009 gleichzutun.
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