Uhl/Grindel: Praxisnahe Änderung des Waffenrechts
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Änderung des Waffenrechts im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der zuständige Berichterstatter und Obmann Reinhard Grindel MdB:
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist uns ein praxisnaher Kompromiss gelungen, der den berechtigten Forderungen der Angehörigen der Opfer von Winnenden Rechnung trägt. Gleichzeitig vermeiden wir, Schützen und Jäger unverhältnismäßig in ihren Rechten einzuschränken oder unter einen Generalverdacht zu stellen.
Um ein tatsächliches Mehr an Sicherheit zu erreichen, haben wir uns sehr nah an der Fallgestaltung von Winnenden orientiert. Hier tötete ein 17-jähriger mit einer Pistole fünfzehn Menschen und sich selbst. Die Schusswaffe gehörte dem Vater des Täters, der diese als Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen Waffenschrank aufbewahrte. Der Täter konnte also jederzeit auf die Waffe zugreifen. Solche vorsätzlichen Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften sollen zukünftig unter Strafe gestellt werden. Damit wollen wir zum Ausdruck bringen, dass vorsätzliche Verletzungen der Aufbewahrungsvorschriften mit der konkreten Gefahr des Zugriffs Dritter kein Kavaliersdelikt sind. Ausgenommen ist allerdings die vorübergehende Aufbewahrung auf dem Transport oder im Umfeld einer Jagd, um Waffenbesitzer unter diesen besonderen Umständen nicht zu kriminalisieren.
Außerdem soll die Möglichkeit der verdachtsunabhängigen Kontrolle eingeführt werden. Damit hat der Waffenbesitzer in Zukunft die Überprüfung der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften - also beispielsweise das Vorhandensein eines Waffenschranks - zu gestatten. Es gilt aber nach wie vor der Grundsatz, dass gegen den Willen des Waffenbesitzers die Wohnung nur bei dringender Gefahr betreten werden darf. Verweigert er aber wiederholt die Nachschau, kann die Behörde wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers ein Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis betreiben.
Im Rahmen der Bedürfnisprüfung soll den Behörden das Ermessen eingeräumt werden, im Einzelfall auch nach den bisher geltenden drei Jahren das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen, bestimmte Schusswaffen zu besitzen. So kann festgestellt werden, ob etwa ein Schütze noch aktiv und sein Bedürfnis noch gegeben ist. Das gilt vor allem in Fällen wie in Winnenden, wo ein Schütze besonders viele Waffen besitzt.
Das Mindestalter für das Sportschießen mit großkalibrigen Waffen soll grundsätzlich von 14 auf 18 heraufgesetzt werden. Ausnahmen wird es für Jungjäger geben. Damit wollen wir erreichen, dass diese Altersgruppe zwar mit Kleinkaliberwaffen für Wettkämpfe üben kann, der Umgang mit den besonders gefährlichen Großkaliberwaffen aber verwehrt bleibt.
Mit einer Verordnungsermächtigung schaffen wir die Grundlage für eine zukünftige Einführung von biometrischen Sicherungen an Waffenschränken und Waffen. Solche Sicherungen müssen aber ausgereift und für den Waffenbesitzer bezahlbar sein.
Durch eine befristete Amnestieregelung schließlich sollen Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können.
Nach dem Amoklauf von Winnenden hatten die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD in einem Brief an die Familien der Opfer zugesagt zu prüfen, durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen zu erhöhen sei. Deutschland verfügt bereits über eines der strengsten Waffengesetze, welches mit dem vorliegen Entwurf noch einmal verbessert wird. Auch Schützen und Jäger haben ein Interesse daran, dass wir Maßnahmen dafür ergreifen, dass Vorschriften auch eingehalten werden und "schwarzen Schafen" entgegengewirkt wird. Trotzdem gibt es keine absolute Sicherheit vor Amokläufen. Auch in Zukunft kommt es in erster Linie auf das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Waffenbesitzers an.
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