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Widmann-Mauz/Bauer: 15. AMG-Novelle bringt wichtige und sinnvolle Neuerungen für die Arzneimittelversorgung

Berlin (ots)

Anlässlich des heutigen Abschlusses der 15.
AMG-Novelle im Gesundheitsausschuss erklären die 
gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Annette Widmann-Mauz MdB und der zuständige Berichterstatter, Dr. 
Wolf Bauer MdB:
Die AMG-Novelle bringt als letztes großes Gesetzgebungsvorhaben in
dieser Legislaturperiode im Gesundheitsbereich viele wichtige und 
sinnvolle Neuerungen für die Arzneimittelversorgung.
Über die reine Umsetzung von EU-Vorgaben aufgrund von Richtlinien 
für neuartige Therapien und Kinderarzneimittel hinaus hat die 
Unionsfraktion zahlreiche wichtige Regelungsvorhaben umsetzen können.
So wird der pharmazeutische Großhandel künftig einen 
Belieferungsanspruch erhalten, der es verhindert, dass der Großhandel
durch Direktbelieferungsmodelle von der Distributionskette 
ausgeschlossen wird. Damit stellt die Union die flächendeckende 
Versorgung mit Arzneimitteln sicher.
Im Bereich der Abrechnung von Zytostatika haben wir Regelungen 
getroffen, die Transparenz und Wettbewerbsgleichheit zwischen 
Apotheken, Krankenhäusern und Herstellbetrieben schaffen.
Neben reinen Arzneimittelfragen wurde auch eine Vielzahl anderer 
Sachverhalte geregelt. U. a.:
Die sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen 
wird auch in Zukunft mit einer Vereinbarungspflicht von KBV und 
Krankenkassen gesichert werden können.
Um weiteren Fehlentwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen 
Leistungserbringern und Vertragsärzten entgegen zu wirken, wurde der 
sog. verkürzte Versorgungsweg für Hilfsmittel neu geregelt. 
Vertragsärzte sollen grundsätzlich unbeeinflusst von eigenen 
finanziellen Interessen über die Verordnung von Hilfsmitteln 
entscheiden und nicht von der Ausstellung einer Verordnung oder der 
Steuerung von Versicherten zu bestimmten Leistungserbringern 
profitieren können.
Vor dem Hintergrund von Manipulationsversuchen im Rahmen der 
Einführung des Morbi-RSA durch "up-coding" werden dem 
Bundesversicherungsamt Überprüfungsbefugnisse in Bezug auf die 
Datenmeldungen der Krankenkassen eingeräumt. Im Falle eines 
Rechtsverstoßes wird das Bundesversicherungsamt gegenüber 
Krankenkassen künftig auch Sanktionen verhängen können.
Auch bei der Vergütung von Ärzten ist es der Union gelungen, 
wichtige Transparenzregelungen zu etablieren, die allen Beteiligten 
helfen, in der Diskussion um Ärztehonorare eine transparente 
Datenbasis und damit fachliche Diskussionsgrundlage zu schaffen.
Beim Krankengeld für Selbständige und unständig Beschäftige führen
wir die Möglichkeit ein, sich neben Wahltarifen wieder für den 
gesetzlichen Krankengeldanspruch zu entscheiden.
Zudem wurde eine Übergangsregelung geschaffen, die es ermöglicht, 
dass Abrechnungen von ambulanten Leistungen über private 
Rechenstellen erfolgen können, bis umfassendere gesetzliche Maßnahmen
zur Sicherung des hohen Datenschutzanspruches für Sozialdaten, 
geschaffen wird.
Wir freuen uns auch, dass die Finanzierung ambulanter und 
stationärer Hospize künftig auf eine sichere Grundlage gestellt wird.
Dies wird vielen Menschen in ihrer schwersten Lebensphase Hilfe 
bringen.
Bedauerlich ist, dass es in der Koalition bis zuletzt nicht 
gelungen ist, Einigkeit über die Notwendigkeit eines Verbots des 
Rezeptsammelns in Gewerbebetrieben zu erreichen, mit dem man den 
Auswüchsen des Versandhandels durch Pick-up-Stellen hätte wirksam 
entgegentreten können.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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