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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Börnsen: Warum ohne ein Staatsziel Kultur die Welt nicht untergeht

Berlin (ots)

Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag über
ein Staatsziel Kultur am Freitag erklärt der kultur- und 
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang 
Börnsen (Bönstrup) MdB:
Die Große Koalition wird den Antrag der FDP-Fraktion wohlüberlegt 
und ganz bewusst ablehnen, ein Staatsziel Kultur in das Grundgesetz 
aufzunehmen. Aus Sicht der Kultur ist das kein Beinbruch, denn die 
Kultur ist auf mehreren staatlichen Ebenen bereits bestens verankert:
Der "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der 
Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit 
Deutschlands" von 1990 (Einigungsvertrag) enthält ganz gewollt eine 
Kulturstaatsklausel. Artikel 35 EinV formuliert das Selbstverständnis
des vereinten Deutschlands als Kulturstaat und bestimmt, dass die 
Erfüllung der kulturellen Aufgaben zu sichern ist. "In den Jahren der
Teilung waren Kunst und Kultur - trotz unterschiedlicher Entwicklung 
der beiden Staaten in Deutschland - eine Grundlage der 
fortbestehenden Einheit der deutschen Nation. Sie leisten im Prozess 
der staatlichen Einheit der Deutschen auf dem Weg zur europäischen 
Einigung einen eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag. Stellung 
und Ansehen eines vereinten Deutschlands in der Welt hängen außer von
seinem politischen Gewicht und seiner wirtschaftlichen Leistungskraft
ebenso von seiner Bedeutung als Kulturstaat ab." Der Einigungsvertrag
ist ein völkerrechtlicher, verfassungsrechtlich relevanter Vertrag. 
Er könnte nach Aussage von Verfassungsexperten wesentlich stärker von
der Kulturpolitik wie von Kulturverbänden zur Einforderung einer 
stabilen Kulturfinanzierung herangezogen werden.
Die Zuständigkeit für die Kultur liegt aufgrund der föderalen 
Tradition unseres Landes überwiegend bei den Ländern. Die 
Föderalismusreform I hat diese Aufgabenzuordnung nicht nur bestätigt,
sondern für die Kultur ausdrücklich festgeschrieben. In 15 von 16 
Länderverfassungen ist eine Kulturstaatszielbestimmung aufgenommen. 
Dennoch sind gerade von den Ländern die Kulturausgaben in den letzten
Jahren aus Haushalts- und Finanzierungsgründen leider gekürzt worden,
während die Kulturausgaben des Bundes nachweislich deutlich gestiegen
sind. Die Reduzierung der Kulturausgaben gilt im Prinzip auch für die
Länder, in denen FDP und Bündnisgrünen an der Regierung beteiligt 
sind. Damit sind alle jene widerlegt, die behaupten, gerade in den 
aktuellen Krisenzeiten wäre ein Staatsziel Kultur das Allheilmittel 
gegen Kürzungen in der Kulturförderung.
Die Finanzierung von Kulturausgaben ist in den Städten und 
Gemeinden eine freiwillige Leistung, was die Mehrzahl der Kommunen 
nicht daran gehindert hat, ihre Ausgaben seit vielen Jahren 
kontinuierlich zu steigern.
Im Interesse der Kulturförderung in unserem Land wäre ein 
Staatsziel Kultur ein gewichtiges Symbol. Derzeit wird aber eine 
Grundgesetzergänzung um eine ganze Reihe von Staatszielen diskutiert:
vom Sport über Kinderrechte bis zur Generationengerechtigkeit. In ein
Paket mit anderen geschnürt zu werden, wird der Bedeutung von Kunst 
und Kultur für unsere Gesellschaft, die CDU/CSU ihr beimessen, nicht 
gerecht. Daher respektieren die Kulturpolitikerinnen und 
Kulturpolitik der Union, die für ein Staatsziel Kultur Sympathie 
haben, die Argumente derjenigen, die sich für die Bewahrung des 
puristischen Charakters unserer Verfassung aussprechen.
Sollte jedoch in der kommenden Legislaturperiode eine umfassendere
Ergänzung des Grundgesetzes in Angriff genommen werden, dann werden 
wir uns dafür einsetzen, dass der Schutz der ideellen 
Lebensgrundlagen dem der natürlichen gleichgestellt wird.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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