Dött: Deutschland bleibt weltweit Schrittmacher beim Umweltschutz
Berlin (ots)
Anlässlich der Verabschiedung der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes, der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, des Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung und des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt durch den Deutschen Bundestag, erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB:
Mit der Verabschiedung dieser umweltpolitischen Schlüsselgesetze im Deutschen Bundestag hat Deutschland sein weltweit vorbildliches Umweltschutzniveau weiter gestärkt.
Die Gesetze sind ein weiterer Beweis dafür, dass Umwelt- und Klimapolitik auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin ganz weit oben auf der politischen Agenda der Union stehen.
Die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung war erforderlich, um europarechtliche Vorschriften im deutschen Umweltrecht umzusetzen. Sie dienen zudem der Schaffung eines einheitlichen nationalen Rechtsrahmens im Bereich Wasser und Naturschutz durch den Bund, der mit der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz erhalten hat und diese bis 2010 ausüben muss. Mit den Gesetzen wird ein umweltpolitischer Flickenteppich verhindert.
Dabei war es der Union wichtig, dass die hohen Ansprüche im Umweltschutzniveau wirtschaftlich vernünftig und sozial verantwortlich umgesetzt werden. Im Ergebnis der umfangreichen Diskussionen und Verhandlungen mit den Bundesressorts, den Bundesländern, den Verbänden und dem Koalitionspartner ist genau das erreicht worden.
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes sieht u. a. eine Neufassung der Zielbestimmung, Stärkung des kooperativen Naturschutzes, Flexibilisierungen bei der Landschaftsplanung, die Flexibilisierung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung, die Übernahme landesrechtlicher Regelungen zum allgemeinen Artenschutz, die Einführung von Regelungen zur Beobachtung und Bekämpfung invasiver Arten und die Aufwertung des Meeresnaturschutzes jenseits des Küstenmeeres vor.
Mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes wird das derzeitige Schutzniveau beibehalten. Der Gesetzentwurf erweitert in Anlehnung an bestehendes Landesrecht die Vorschriften über die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer. Hier gibt es erstmals bundesrechtliche Regelungen. Diese Vorschriften sind unverzichtbar, um die Bewirtschaftungsziele nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Auch im Bereich der Abwasserbeseitigung und des Hochwasserschutzes werden die jetzigen Rahmenvorschriften, wo erforderlich, zu Vollregelungen ausgebaut. Dies dient der Umsetzung der EG-Hochwasserrichtlinie.
Das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung setzt Empfehlungen der Europäischen Union zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern um und schafft ergänzende Regelungen zum Gesundheitsschutz. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Nutzung von Solarien. Für Minderjährige, die regelmäßig ins Sonnenstudio gehen, erhöht die Exposition durch künstliche UV-Strahlung das Risiko einer Hautkrebserkrankung erheblich. Mit dem Gesetz wird deshalb ein entsprechendes Nutzungsverbot festgeschrieben. Im Gesetz wird zudem der europaweit anerkannte Schutzstandard bei elektromagnetischen Feldern für alle Frequenzbereiche geregelt.
Das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt dient der Aufhebung von Vorschriften, die nach der Anpassung von Bundesrecht an die Föderalismusreform I keine praktische Wirkung mehr entfalten. Dies belastet die Suche nach dem heute maßgeblichen Recht unnötig und erschwert die Rechtsanwendung. Rechtsvorschriften des Umweltrechts des Bundes werden an den Stellen, wo das wirklich erforderlich und sinnvoll ist, durch bundeseinheitliche Vollregungen ersetzt.
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