Götz: Kommunen in Europa stärken
Berlin (ots)
Zur grundsätzlichen Billigung des EU-Reformvertrags von Lissabon durch das Bundesverfassungsgericht erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz MdB:
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann Deutschland grundsätzlich grünes Licht für die konsequente Fortsetzung des europäischen Integrationsprozesses geben. Das liegt im Interesse der deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Schließlich ist der Vertrag auch ein Schutzschild gegen die wiederholten Versuche der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs, die Handlungsfreiheit der Kommunen einzuschränken.
Der EU-Vertrag achtet ausdrücklich die kommunale Selbstverwaltung. Er bezieht die Kommunen in die europäische Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle mit ein und baut die Konsultationsrechte der kommunalen Spitzenverbände in der EU aus. Hervorzuheben ist auch die verbindliche Einführung von Folgenabschätzungsverfahren, vor allem mit Blick auf die administrativen und finanziellen Folgen der EU-Gesetzgebung und Politik auf die kommunale Ebene.
Die Handschrift der deutschen Ratspräsidentschaft 2007 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel ist noch klar erkennbar: Der Vertrag bekennt sich zu einem Europa, das Politikbereiche, bei denen eine europäische Regulierung eher hinderlich ist, den Mitgliedsstaaten, ihren Regionen und ihren Kommunen überlässt.
Jetzt gilt es auf nationaler Ebene die erforderliche Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung in Form eines Begleitgesetzes rasch umzusetzen. Die Union ist dazu bereit.
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