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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Klöckner: Anlegerschutz wird gestärkt

Berlin (ots)

Anlässlich der heute anstehenden 2./3. Lesung des
Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei 
Schuldverschreibungen und der Verabschiedung des Antrags der Großen 
Koalition "Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen erweitern und
durchsetzen" erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Mit der Verlängerung der Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kauf 
eines Finanzproduktes auf zehn Jahre und einer beweissicheren 
Beratungsdokumentation durch Banken und Finanzvermittlern gegenüber 
ihren Kunden haben wir eine notwendige Entscheidung für einen guten 
Anlegerschutz getroffen. Da der Verbraucher bisher die Beweislast für
eine Falschberatung trägt, aber kein Recht auf den Erhalt eines 
Protokolls über die Beratung hat, kann er kaum Beratungsfehler 
nachweisen. Künftig bekommt er mehr Rechtssicherheit. Auch bei 
telefonischer Beratung muss der Bankmitarbeiter dem Kunden das 
Protokoll nach Hause schicken. Erkennt der Privatkunde, dass das 
Protokoll von dem Telefongespräch abweicht und er ein "risikoreiches"
statt eines "risikoarmen" Produkts erhält, kann er sieben Tage lang 
von dem Vertrag zurücktreten. Sollten Kunden diese Möglichkeit 
missbrauchen, um von Geschäften zurückzutreten, da sich der Kurs des 
erworbenen Produktes schlecht entwickelt, werden die Banken als 
Konsequenz auf telefonisch Beratungsgespräche mit diesen Personen 
verzichten. Dies ist das gute Recht der Banken.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich darüber hinaus für einen
weitgehenderen Anlegerschutz ein und hat einen Antrag initiiert, der 
umfassende Verbesserungen wie eine bessere und umfangreichere 
Berufsqualifikation von Finanzvermittlern vorsieht. Es kann nicht 
sein, dass Vermittler von Investmentfonds oder geschlossenen Fonds 
keinerlei Sachkenntnis besitzen müssen. Das gilt auch für gebundene 
Vermittler, die ausschließlich für ein einziges Unternehmen 
Versicherungen oder Wertpapiere vertreiben. Wir brauchen verbindliche
Mindeststandards für alle Finanzvermittler sowie eine anspruchsvolle 
Berufsqualifikation. Ebenso müssen solche Vermittler eine 
Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können. Wer den mündigen 
Bürger fordert, muss umgekehrt für eine gute und fundierte 
Informationsbasis sorgen. Deshalb müssen das Wissen und die 
Ausbildung des Beraters ausgebaut werden. Im Bereich der Provisionen 
und Kosten wollen wir mehr Transparenz schaffen, damit der 
Verbraucher weiß, woran er bei einer Beratung ist. Das bedeutet auch,
dass Verbraucherberatungen durch die Verbraucherzentralen und die 
Stiftung Warentest gestärkt werden müssen.
Ein erster Schritt für einen besseren Anlegerschutz ist mit der 
heutigen Verabschiedung des Schuldverschreibungsgesetzes getan, 
weitere müssen folgen. Nur so kann verloren gegangenes Vertrauen in 
dem Finanzsektor wieder zurück erlangt werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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