Bleser/Klöckner: Bürokratie ist kein Verbraucherschutz
Berlin (ots)
Zur Debatte um eine neue EU-Lebensmittelinformations-Verordnung erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Während sich die Bundesregierung erfolgreich bemüht, unnötige Bürokratie abzubauen und die Unternehmen kostenmäßig zu entlasten, liegt jetzt ein neuer Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vor, der zusätzliche Belastungen mit sich bringen wird. Nun sind die Bäcker und Konditoren an der Reihe.
Die EU-Kommission hat einen neuen Vorschlag für eine Lebensmittelinformations-Verordnung vorgelegt. Darin vorgesehen ist u.a. die Einführung einer verbindlichen Gewichtsangabe auch für lose, unverpackte Lebensmittel. Konkret heißt das: Bäcker und Konditoren müssen künftig jedes Brötchen, jedes Croissant und jedes Kuchenstück vor dem Verkauf abwiegen und dem Kunden das Nettogewicht mitteilen. Auch wenn dies in manchen europäischen Ländern üblich ist, in Deutschland erwartet und braucht kein Verbraucher ernsthaft eine solche Regelung. Man stelle sich die Situation an den Verkaufsstellen der Bäckereien im morgendlichen Berufsverkehr nur einmal vor, wenn jedes einzelne Brötchen abgewogen werden muss!
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt einen solchen Ausbruch an Bürokratiewahn der Kommission kategorisch ab! Wir treten für einen vernünftigen, realitätsnahen Verbraucherschutz ein. Einen vermeintlichen Verbraucherschutz als Befriedigung bürokratischer Regelungsversessenheit lehnen wir ab. Wir plädieren auch hier für die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, d.h. die Beibehaltung der bei uns bewährten Verkaufstradition im Bäckerei- und Konditorenhandwerk. Außerdem stellt eine solche Regelung eine weitere Benachteiligung vor allem kleinerer Bäckereien dar und gefährdet deren Existenz.
Zum Verbraucherschutz gehört auch der Schutz der Verbraucher vor übertriebener Bürokratie! Deshalb gilt für uns: Wo es kein nachweisbares Bedürfnis einer europäischen Harmonisierung gibt, kann die Harmonisierung unterbleiben!
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