Uhl: BDSG-Novelle erschwert illegalen Datenhandel
Berlin (ots)
Anlässlich der aktuellen Fälle von illegalem Datenhandel erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Mit unserer Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz, die zum 1. September 2009 in Kraft treten wird, haben wir deutliche Verbesserungen im Kampf gegen den illegalen Datenhandel erreicht.
So werden die Befugnisse der Datenschutz-Aufsichtsbehörden gestärkt. Bisher konnten die Aufsichtsbehörden nur technische Vorkehrungen zum Schutz gegen Datenmissbrauch anordnen. In Zukunft können sie die illegale Erhebung oder die rechtswidrige Weitergabe von Daten untersagen oder die Löschung von rechtsmissbräuchlich erhobenen Daten anordnen.
Darüber hinaus haben wir den Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz auf bis zu 300.000 Euro angehoben. Insgesamt wurden acht Bußgeldtatbestände eingeführt oder erweitert.
Erstmals wird im Bundesdatenschutzgesetz ausdrücklich klargestellt, dass unrechtmäßige Gewinne abgeschöpft werden können.
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Einführung stärkerer Sorgfaltspflichten für den Auftraggeber im Falle der Auftragsdatenverarbeitung:
Wenn ein Auftraggeber aus Kostenersparnisgründen einen ausländischen Billiganbieter mit der Verwaltung sensibler Daten wie zum Beispiel Kontodaten beauftragt, muss die Ausgestaltung des Auftrags konkret und im Einzelnen nachvollziehbar gefasst werden. So hat der Auftraggeber sich über die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers zu vergewissern. Zudem sind die Datenschutzmaßnahmen zu dokumentieren und vom Auftraggeber fortlaufend zu kontrollieren. Bei datenschutzrechtlichen Verstößen trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Der Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten ist in Zukunft bußgeldbewehrt und unterliegt der Möglichkeit der Gewinnabschöpfung.
Gleichwohl bleibt festzustellen, dass es hier um Fälle illegalen Datenverkaufs und damit um kriminelle Handlungen geht, gegen die auch in Zukunft kein absoluter Schutz garantiert werden kann. Es ist nun Sache der Strafverfolgungsbehörden, den illegalen Datenhandel entsprechend zu ahnden.
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