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Krings: Sonntagsschutz um des Menschen Willen

Berlin (ots)

Zu dem heutigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zu den Ladenöffnungszeiten an Sonntagen 
erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:
Das heutige Grundsatzurteil des ersten Senats des 
Bundesverfassungsgerichts zu den Ladenöffnungszeiten an Sonntagen ist
voll und ganz zu begrüßen. Es ist ein Sieg für den Sonn- und 
Feiertagsschutz in ganz Deutschland.
Der Mensch ist nicht nur Konsument. Er hat auch religiöse und 
soziale Bedürfnisse. Das Grundgesetz schützt den Sonntag daher sowohl
aus religiösen wie sozialen Gründen.
Wenn Berlin alle vier Adventssonntage dem Einkaufen widmet, bleibt
für viele Menschen kaum Zeit für ihre Familie und die Besinnung auf 
das nicht Alltägliche. Die Adventszeit ist ein zentraler Bestandteil 
unserer christlich geprägten europäischen Kultur. Das Karlsruher 
Urteil hat einen wesentlichen Beitrag zur Bewahrung dieser 
kulturellen Tradition geleistet und dem klaren Schutzauftrag unserer 
Verfassung zur Geltung verholfen.
Diesen Schutzauftrag hat der gegenwärtige rot-rote Senat in Berlin
verkannt. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht dafür gesorgt
hat, dass gewisse religiöse und soziale Mindeststandards in ganz 
Deutschland gelten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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