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Dautzenberg: Wachstumsbeschleunigungsgesetz auf dem Weg - Schwarz-Gelb hält Wort

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des Entwurfs
eines Wachstumsbeschleunigungsgesetzes im Deutschen Bundestages 
erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Leo Dautzenberg MdB:
Mit dem heute in 2./3. Lesung verabschiedeten 
Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat der Deutsche Bundestag bereits 10 
Wochen nach der Bundestagswahl ein erstes wichtiges steuerpolitisches
Projekt der bürgerlichen Koalition von Union und FDP auf den Weg 
gebracht. Dies zeigt eindrucksvoll die Entschlossenheit und die 
Handlungsfähigkeit der neuen Koalition.
Mit diesem Gesetz geben wir einen starken Wachstumsimpuls, um 
rasch und gestärkt aus der internationalen Finanz- und 
Wirtschaftskrise herauszukommen. Dazu werden sämtliche im 
Koalitionsvertrag vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen für ein 
steuerliches Sofortprogramm sowie weitere zum 1. Januar 2010 
vereinbarte steuerliche Maßnahmen umgesetzt.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Bürger und 
Unternehmen um rd. 8,5 Mrd. EUR entlastet. Darüber hinaus werden alle
Bürger zum 1. Januar 2010 mit den bereits beschlossenen Maßnahmen des
Konjunkturpaketes II (Anhebung Grundfreibetrag von 7.834 EUR auf 
8.004 EUR, Rechtsverschiebung des Tarifs um 330 EUR) und des 
Bürgerentlastungsgesetzes (erweiterte Absetzbarkeit der Kranken- und 
Pflegeversicherungsbeiträge) um weitere 14 Mrd. EUR entlastet.
Die größte Einzelmaßnahme betrifft dabei Familien mit Kindern. Mit
der Anhebung der Kinderfreibeträge von 6.024 EUR auf 7.008 EUR und 
der Erhöhung des Kindergeldes für jedes zu berücksichtigende Kind um 
20 EUR werden Familien mit Kindern um insgesamt 4,6 Mrd. EUR 
entlastet. Besonders gefördert werden hier Familien in unteren und 
mittleren Einkommensbereichen; die Entlastung von 4,6 Mrd. EUR 
entfällt nahezu vollständig auf das Kindergeld. Auch bei der 
Erbschaftsteuer werden Familien weiter gezielt entlastet. Ab 2010 
kommen nun auch in der Steuerklasse II (insbesondere Geschwister, 
Nichten und Neffen) familiengerechte Steuersätze zur Anwendung. Die 
Steuersätze werden deutlich herabgesetzt und bewegen sich künftig 
zwischen 15 % (statt 30 %) und 43 % (statt 50 %). Dies entlastet 
Familien um weitere 370 Mio. EUR.
Außerdem werden zugleich die Regelungen getroffen, die von der 
Union in der vergangen Wahlperiode stets gefordert, von unserem 
damaligen Koalitionspartner aber blockiert wurden. Besonders 
hervorzuheben sind hier die Verbesserungen bei der Nutzung von 
Verlusten bei Unternehmensbeteiligungen, die spürbare Entschärfung 
der Zinsschrankenregelung, die Abmilderung der krisenverschärfenden 
Besteuerung von gewinnunabhängigen Elementen bei der Gewerbesteuer 
oder auch die leichtere erbschaftsteuerfreie Übertragung von 
Unternehmen auf die nächste Generation. All diese Maßnahmen stärken 
die Konjunktur und sichern Arbeitsplätze.
Darüber hinaus stärken wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit
des deutschen Hotel- und Gastronomiegewerbes durch eine Absenkung des
Umsatzsteuersatzes bei reinen Beherbergungsleistungen von 19 % auf 7 
%. Ebenso stärken wir auch die Märkte für reine Biokraftstoffe, indem
wir auf die gesetzlich vorgesehene Reduzierung der 
Steuerentlastungssätze für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff in den 
Jahren 2010 bis 2012 verzichten.
Die Beschlussfassung des Bundesrates ist für den 18. Dezember 2009
vorgesehen. Nach Zustimmung des Bundesrates kann das 
Wachstumsbeschleunigungsgesetz dann noch in diesem Jahr rechtzeitig 
im Bundesgesetzblatt stehen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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