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Krings: Entscheidung zur Sicherungsverwahrung prüfen - strafrechtliche Schutzlücke verhindern

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte in Straßburg (EGMR) zur Verlängerung der 
Sicherungsverwahrung  von Straftätern erklärt der Stellvertretende 
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 
stimmt wegen ihrer möglichen Auswirkungen auf die 
Sicherungsverwahrung in Deutschland besorgt. Ein wirkungsvoller 
Schutz der Menschen vor hochgefährlichen Straftätern darf in 
Deutschland nicht zwischen den Vorgaben des Grundgesetzes einerseits 
und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) andererseits 
zerrieben werden.
1998 ist die ursprünglich vorgeschriebene Höchstgrenze von 10 
Jahren bei der Sicherungsverwahrung aufgehoben worden. Auch 
Gewaltverbrecher, die ihre Tat bereits vor dieser Änderung begangen 
hatten, dürfen seitdem zeitlich unbegrenzt in Sicherungsverwahrung 
bleiben. Erst wenn von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht, kommt eine 
Aussetzung zur Bewährung in Betracht. Der Straßburger Gerichtshof 
sieht hierin einen Verstoß gegen die Europäische 
Menschenrechtskonvention.
Wir müssen die Entscheidung gründlich auswerten, um die 
rechtlichen Auswirkungen auf das deutsche System der 
Sicherungsverwahrung beurteilen zu können. Ziel muss es sein, den 
verbleibenden Spielraum für eine Sicherungsverwahrung möglichst 
optimal zu nutzen. In Deutschland ist es aufgrund der Rechtsprechung 
des Bundesverfassungsgerichts im Gegensatz zu anderen europäischen 
Ländern verfassungsrechtlich nicht möglich, eine lebenslange 
Freiheitsstrafe auch lebenslang zu vollziehen. Daher brauchen wir 
mehr als andere Länder ein effektives und ausgewogenes System der 
Sicherungsverwahrung. Wir befürchten, das Urteil des EGMR könnte zu 
einer Schutzlücke in unserem Strafsystem führen. Die Bevölkerung muss
vor gefährlichen Schwerverbrechern weiterhin geschützt werden dürfen.
Begrüßenswert sind die Überlegungen des Justizministeriums, die 
Verweisung an die Große Kammer des EGMR zu beantragen, um die 
Entscheidung überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung gibt der 
Bundesrepublik Gelegenheit, um Verständnis für die Besonderheiten der
deutschen Rechts- und Verfassungsordnung zu werben.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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