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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Uhl: Entscheidung des EGMR nicht hinnehmbar

Berlin (ots)

Anlässlich der Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zur rückwirkend 
angeordneten Sicherheitsverwahrung von Sexual- und Gewaltstraftätern 
erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Die Entscheidung der Kleinen Kammer des Europäischen Gerichtshofs 
für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zur rückwirkend angeordneten 
Sicherheitsverwahrung von Sexual- und Gewaltstraftätern ist nicht 
hinnehmbar.
Nach dieser Entscheidung des EGMR darf eine unbegrenzte 
Sicherungsverwahrung für solche Sexual- und Gewaltstraftäter nicht 
angeordnet werden, die bereits vor 1998 verurteilt worden sind.
Die Entscheidung kann dazu führen, dass schwere Sexual- und 
Gewaltverbrecher trotz Fortbestehen der Gefährlichkeit aus der 
Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Die Menschen müssen 
darauf vertrauen können, dass der Staat seine Bürger vor schweren 
Sexual- und Gewaltstraftätern schützt. Dieses Vertrauen wird durch 
die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 
zerstört. Es wiegt umso schwerer als das Bundesverfassungsgericht in 
dem gleichen Fall die Dauer der Unterbringung unbeanstandet gelassen 
hat.
Die Bundesjustizministerin ist nun aufgefordert, die Entscheidung 
durch die Große Kammer überprüfen zu lassen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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