Fuchs: Unternehmen brauchen weniger Bürokratie für Weg aus der Krise
Berlin (ots)
Zu dem heutigen Kabinettbeschluss über die Eckpunkte zur Konkretisierung und Erweiterung des Programms "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" vom 25. April 2006 erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreis Mittelstand, Dr. Michael Fuchs MdB:
Weniger Bürokratie ist mehr Kreativität, Dynamik und Wachstum. Der Parlamentskreis Mittelstand (PKM) begrüßt es daher, dass die Bundesregierung dem Papierkrieg den Kampf angesagt hat - in dieser Legislaturperiode noch konkreter und weitreichender als in den letzten vier Jahren. Denn bei einem Anfangsbestand von 48 Milliarden Euro Bürokratiekosten sind die bisherigen Entlastungen von 7 Milliarden Euro allenfalls ein guter Anfang, aber auch nicht mehr.
Gerade in der aktuellen Krisensituation kommt es für viele Unternehmer entscheidend darauf an, sich auf das wirklich Wichtige konzentrieren zu können: Die eigenen Ideen schnell in Produkte und Dienstleistungen umzusetzen. Der PKM befürwortet nachdrücklich, dass die Bundesregierung beispielsweise die Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen im Handels-, Steuer- und Sozialrecht harmonisieren und komplizierte Anträge auf gesetzliche Leistungen vereinfachen will. Wo immer erforderlich und sinnvoll muss die Bundesregierung intensiv mit den Ländern, Gemeinden und Selbstverwaltungen beraten, wie diese Vereinfachungen mit möglichst wenig Aufwand zu erreichen sind.
Wer einerseits Bürokratieabbau möchte, muss andererseits neue Bürokratie bereits im Entstehen verhindern - auch und gerade auf europäischer Ebene, denn nationales Recht beruht heute zum großen Teil auf EU-Vorgaben. Die Bundesregierung muss sich daher so früh wie möglich, also schon in den Beratungen in den Ratsarbeitsgruppen und im Ministerrat, gegen Gesetze und Verordnungen stark machen, die neue Belastungen für unsere Unternehmen nach sich ziehen würden. Es ist hierzu unerlässlich, dass auf europäischer Ebene endlich eine systematische und nachvollziehbare Folgenschätzung eingeführt wird. Der PKM bittet die Bundesregierung ferner, Vereinfachungsvorschläge der Europäischen Kommission zu unterstützen und insbesondere auch - wo immer möglich und im Kreis der Mitgliedstaaten durchsetzbar -die Initiative für eigene Verbesserungsvorschläge im EU-Recht zu ergreifen.
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