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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Dautzenberg: Koalition beweist steuerpolitische Handlungsfähigkeit

Berlin (ots)

Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur
Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher 
Vorschriften am 28. Januar 2010 im Deutschen Bundestag erklärt der 
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo 
Dautzenberg MdB:
Die heutige Einbringung des Gesetzentwurfes zur Umsetzung 
steuerlicher EU-Vorgaben beweist einmal mehr die steuerpolitische 
Handlungsfähigkeit der christlich-liberalen Koalition. Nachdem wir 
bereits das Wachstumsbeschleunigungsgesetz erfolgreich auf den Weg 
gebracht haben, steht nun ein notwendiges Steuergesetz zur Umsetzung 
von EU-Recht auf der Tagesordnung.
Dabei ergreifen wir erneut Maßnahmen, die in der Vergangenheit von
unserem alten Koalitionspartner blockiert worden waren. So sieht der 
Gesetzentwurf die Anpassung der Steuerbefreiung für Umsätze der 
Deutschen Post AG an die Liberalisierung auf dem Postmarkt und die 
Vorgaben des Gemeinschaftsrechts vor. Damit wollen wir den Wettbewerb
im Interesse der Verbraucher stärken. Entsprechend der Vereinbarung 
im Koalitionsvertrag bleibt die Grundversorgung der Bürger mit 
Postdienstleistungen auch weiterhin umsatzsteuerfrei.
Wir wollen die EU-rechtlichen Vorgaben zu einer EU-konformen 
Erweiterung des Kreises der Riester-Berechtigten ebenso umsetzen wie 
die EU-rechtlichen Vorgaben zur steuerlichen Berücksichtigung von 
Spenden an gemeinnützige Organisationen im EU-/EWR-Raum oder zur 
EU-weit vorgesehenen Verkürzung der Abgabefrist für die 
Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 
zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs.
Neben diesen EU-spezifischen Maßnahmen beabsichtigen wir - wie im 
Koalitionsvertrag vereinbart - die Möglichkeiten der 
Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu erweitern. Die hier bislang schon 
bestehende Steuerbefreiung soll auch auf Vermögensbeteiligungen durch
Entgeltumwandlung erweitert werden. Dies stärkt die Bindung zwischen 
Unternehmen und Mitarbeitern und führt zu einer Verbesserung der 
Eigenkapitalbasis der Unternehmen.
Darüber hinaus wollen wir weitere konjunkturstärkende Maßnahmen im
Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens umsetzen. Zum einen wollen wir 
sicherstellen, dass die Besteuerung von sogenannten 
Funktionsverlagerungen den internationalen Standards entspricht und 
damit nicht zu Lasten hiesiger Arbeitsplätze geht. Dies erleichtert 
gerade in dem Zukunftsbereich von Forschung und Entwicklung 
zusätzliche Investitionen in Deutschland und schafft damit günstigere
Rahmenbedingungen für die Entstehung neuer Arbeitsplätze. Damit 
setzen wir auch zeitnah eine entsprechende Vereinbarung des 
Koalitionsvertrages um. Zum anderen wollen wir für Leasing- und 
Factoringunternehmen die Möglichkeit schaffen, dass sie im Umfang 
ihrer Finanzierungstätigkeit auch entsprechende gewerbesteuerliche 
Rahmenbedingungen erhalten wie Kreditinstitute. So stärken wir 
gezielt auch die Mittelstandsfinanzierung und vermeiden 
bürokratische, allein steuergetriebene Umstrukturierungen. 
Steuerausfälle sind hiermit nicht verbunden. Im Gegenteil. Durch eine
verstärkte Investitionstätigkeit vor Ort werden gerade auch die 
Kommunen profitieren.
Schließlich gehen wir entschieden gegen Steuerbetrug vor. Zur 
Eindämmung der jüngst bekannt gewordenen Umsatzsteuerbetrugsfälle 
beim Handel mit C02-Emmissionszertifikaten durch sogenannte 
Karussellgeschäfte wollen wir hier ein sogenanntes 
Reverse-Charge-Verfahren einführen und damit die Steuerschuld auf den
Leistungsempfänger verschieben. Damit verhindern wir Steuerausfälle 
im dreistelligen Millionenbereich.
Sämtliche Maßnahmen werden wir im weiteren parlamentarischen 
Verfahren intensiv erörtern und auch zum Gegenstand einer 
Sachverständigenanhörung machen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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