Schiewerling: Grundgesetzänderung bietet große Chance
Berlin (ots)
Anlässlich der Diskussion um die Zukunft der Jobcenter und eine mögliche Verfassungsänderung erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Arbeit und Soziales" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling MdB:
Die angestrebte Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet eine große Chance, die Hilfe optimal an den Bedürfnissen der Menschen auszurichten. Damit kommen wir unserer Leitlinie: "Hilfe aus einer Hand" einen entscheidenden Schritt näher. CDU und CSU beweisen mit diesem eingeschlagenen Kurs ihre Bereitschaft und Fähigkeit, in besonderer Weise Verantwortung zu übernehmen. Denn auch bei der Wahl der Organisationsform gilt für die Union die oberste Zielsetzung: Möglichst viele Menschen schnell und nachhaltig in Arbeit bringen.
Wir haben die Hoffnung, dass sich nun auch die SPD konstruktiv und zielorientiert in diesen Prozess einbringen wird. Neue Herausforderungen sollten auch dort neues Denken und Handeln ermöglichen. Gefragt ist neuer Pragmatismus für das Wohl der Menschen.
Die Union vertraut bei den Jobcentern auf die Kompetenz der Kommunen. In den ARGEn und Optionskommunen hat sich gezeigt, dass die Kommunen näher bei den Menschen sind. Diese Kompetenz sollten wir stärker nutzen. Daher plädieren CDU und CSU für eine Wahlfreiheit der Kommunen. Die Kommunen sollten für sich entscheiden können, ob sie in vertrauensvoller Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit oder in Eigenregie die Hilfe aus einer Hand organisieren wollen. Entscheidend für die Wahl der Organisationsform sollte stets das optimale Ergebnis zum Wohl der Menschen vor Ort sein.
Länder und Kommunen übernehmen dabei eine besondere Verantwortung. Daher sollte der Bund mit ihnen für die konkrete Umsetzung in partnerschaftlicher Weise verlässliche Zielvereinbarungen schließen. Dies gilt auch für die ARGEn, um eine Gleichberechtigung beider Organisationsformen zu garantieren.
Zielvereinbarungen bieten entscheidende Vorteile: Zum einen ermöglichen sie die nötige Flexibilität vor Ort; zum anderen schaffen sie für alle Beteiligten - Bund, Länder, ARGEn und Optionskommunen - einen verbindlichen, anerkannten und belastungsfesten Rahmen.
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