Schiewerling: Urteil stellt Grundsicherung nicht in Frage
Berlin (ots)
Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen der Grundsicherung nach dem SGB II erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Arbeit und Soziales" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil heute nicht die Grundsicherung in Frage gestellt. Vielmehr hat es die vom Gesetzgeber angewandte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe grundsätzlich als zulässige und tragfähige Methode zur Ermittlung von Regelsätzen anerkannt. Allerdings sei von Strukturprinzipien dieses Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden. Hier wird es die dringende Aufgabe von Regierung und Parlament sein, Art und Weise der Berechnung konkreter und transparenter zu fassen. Ob dies zwangsläufig zu einem in seiner absoluten Höhe wesentlich veränderten allgemeinen Regelsatz führen wird, wird die Überprüfung der Methodik zeigen. Die Forderungen nach einer pauschalen Erhöhung der Regelsätze sind nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls nicht mehr haltbar.
Für Kinder muss eine eigene Bedarfsermittlung und somit eine eigenständige Festsetzung der Regelsätze erfolgen. Kinder können nicht mit einer einfachen mathematischen Formel wie "kleinere Erwachsene" in den Bedarfen "heruntergerechnet" werden. Hier hat es sich die damalige rot-grüne Bundesregierung mit einem willkürlichen Berechnungsschlüssel auf dem Rücken der Kinder zu einfach gemacht.
Die Union setzt sich mit Hochdruck dafür ein, für die Kinder Kriterien und Berechnungsmethoden für eigenständige Bedarfe zu entwickeln und davon die Höhe eines Regelsatzes abzuleiten. Dies muss sich am realen Leben orientieren. Oberste Zielsetzung muss dabei sein, gerade die Startchancen für die betroffenen Kinder so zu erhöhen, dass sie später ihr Leben eigenständig, eigenverantwortlich und ohne staatliche Transfers gestalten können.
Für die Union ist klar, dass diese beiden Aufgabenkomplexe vor dem Hintergrund der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist bis Ende des Jahres eine Mammutaufgabe darstellen. Umso dringender ist es jetzt, schnell eine Einigung für die Organisationsform des SGB II zu erreichen, um die nötige Konzentration und Kapazität für die Umsetzung des Urteils zu den Regelsätzen zu haben. Die Zeit drängt, gerade angesichts der rechtlichen Komplexität und der finanziellen Auswirkungen, die diese neue Aufgabenstellung durch das Urteil in sich birgt.
Die CDU und CSU werden schnellstmöglich eine Lösung im Sinne des heutigen Urteils umsetzen.
Die Union hat zur Organisationsform in den vergangenen Tagen einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun ist es an der SPD, diesem Weg zu folgen. Die SPD mit ihrem damaligen Koalitionspartner trug schließlich damals die Verantwortung für die Beschlüsse, die das Verfassungsgericht heute verworfen hat.
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