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Dautzenberg/Kolbe: Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben stärkt Konjunktur

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung
zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben 
sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften im Finanzausschuss des 
Deutschen Bundestages erklären der finanzpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB, und der zuständige 
Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:
Die heutige Sachverständigenanhörung hat den steuerpolitischen 
Kurs der Koalition eindrucksvoll bestätigt. So haben die Experten 
deutlich gemacht, wie wichtig auch eine weitere Liberalisierung bei 
den Postdienstleistungen durch eine Angleichung der Umsatzbesteuerung
ist. Mit der Anpassung der Steuerbefreiung für Umsätze der Deutschen 
Post AG an die Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des
Gemeinschaftsrechts stärken wir den Wettbewerb und leisten zugleich 
einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Konjunktur. Wichtig ist 
auch, dass entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag die 
Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen auch weiterhin 
umsatzsteuerfrei bleibt. Diese Maßnahme ist ein weiteres wichtiges 
Signal der Koalition zur raschen Überwindung der Krise.
Zur selben positiven Einschätzung kommt die 
Sachverständigenanhörung auch bei den anderen konjunkturstärkenden 
Maßnahmen, die wir mit diesem Gesetz umsetzen wollen.
Mit der beabsichtigten Konkretisierung der Besteuerung von sog. 
Funktionsverlagerungen führen wir das deutsche 
Unternehmenssteuerrecht an die internationalen Standards heran und 
schaffen damit günstige Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und 
Beschäftigung gerade in dem Zukunftsbereich Forschung und 
Entwicklung. Zugleich stärken wir damit die Steuerbasis in 
Deutschland. Gewinner werden auch die Kommunen sein. Außerdem werden 
wir durch die zielgenaue Ausgestaltung des sog. gewerbesteuerlichen 
Bankenprivilegs für Leasing- und Factoringunternehmen 
aufkommensneutral erreichen, dass diese wichtigen 
Mittelstandsfinanzierer im Umfang ihrer Finanzierungstätigkeit auch 
entsprechende gewerbesteuerliche Rahmenbedingungen erhalten wie 
Kreditinstitute. Ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der 
Eigenkapitalbasis der Unternehmen ist zudem die vorgesehene 
Erweiterung der Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Die 
hier bislang schon bestehende Steuerbefreiung soll auch auf 
Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwandlung ausgedehnt werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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