Schiewerling: Mehr Chancengerechtigkeit für Kinder
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Debatte über die Regelsätze nach dem SGB II erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling MdB:
Die Stärkung der Chancen- und Teilhabegerechtigkeit für Kinder wird ein Kernstück der Neugestaltung der SGB-II-Regelsätze sein. Ziel der Union ist, dass Kinder so schnell wie möglich aus der Grundsicherung herauskommen, und zwar nachhaltig und mit einer guten Perspektive für ihr ganzes Leben.
Daher soll die Grundsicherung für Kinder in einem Teil bargeldlos umgesetzt werden. Denn es gibt auch Eltern im ALG-II-Bezug, die selbst Unterstützung und Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder benötigen. Diesen Eltern geben wir die nötige Unterstützung und Hilfestellung, ohne sie dabei aus ihrer eigenen Verantwortung für Ihre Kinder zu entlassen.
Generell wird unter der Führung der Union für die Berechnung der Kinder-Regelsätze ein Kriterienkatalog entwickelt, der sich an der realen Lebenssituation und den echten Bedürfnissen der Kinder orientiert. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat mit ihren sogenannten Hartz-Gesetzen Kinder willkürlich als linear kleingerechnete Erwachsene behandelt; die heutige christlich-liberale Koalition wird diesen schweren Fehler nun zum Wohle der Kinder mehr als korrigieren.
Auch die Fehler bei den Regelsätzen für Erwachsene wird die jetzige Koalition verfassungskonform ausbessern mit einem transparenten und konsequenten Anwenden der Einkommens- und Verbraucherstichprobe zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums.
Sowohl bei den Kinder- als auch bei den Erwachsenen-Regelsätzen kommt der anstehenden Erarbeitung der Kriterienkataloge eine zentrale Bedeutung für soziale Sicherheit und Verfassungstreue zu. Daher sind übereilte Forderungen nach einem pauschalen und sofortigen Anheben der Regelsätze sachlich und verfassungsrechtlich völlig falsch. Denn genau eine solche willkürliche Praxis von Rot-Grün bei der Regelsatzbildung hat jüngst das Verfassungsgericht gerügt. Fehler dürfen nicht wiederholt werden!
Demgegenüber hat das Verfassungsgericht das SGB II und seine Grundprinzipien des "Förderns und Forderns" generell nicht in Frage gestellt. Daher bleibt für CDU und CSU die Grundsicherung für Arbeitssuchende ein zentraler Punkt der sozialen Sicherung, und daher bleibt für die Union die Vermittlung möglichst vieler Menschen in Arbeit die zentrale Zielsetzung auch des SGB II.
Sowohl mit der anstehenden Organisationsreform des SGB II als auch mit der Neugestaltung der Regelsätze für Kinder und Erwachsene wird die christlich-liberale Koalition unter Führung der Union ihrem Anspruch als "Koalition der sozialen Kompetenz" mit neuen Maßstäben mehr als gerecht werden.
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