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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Schiewerling: Mehr Chancengerechtigkeit für Kinder

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Debatte über die Regelsätze
nach dem SGB II erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling MdB:
Die Stärkung der Chancen- und Teilhabegerechtigkeit für Kinder 
wird ein Kernstück der Neugestaltung der SGB-II-Regelsätze sein. Ziel
der Union ist, dass Kinder so schnell wie möglich aus der 
Grundsicherung herauskommen, und zwar nachhaltig und mit einer guten 
Perspektive für ihr ganzes Leben.
Daher soll die Grundsicherung für Kinder in einem Teil bargeldlos 
umgesetzt werden. Denn es gibt auch Eltern im ALG-II-Bezug, die 
selbst Unterstützung und Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder 
benötigen. Diesen Eltern geben wir die nötige Unterstützung und 
Hilfestellung, ohne sie dabei aus ihrer eigenen Verantwortung für 
Ihre Kinder zu entlassen.
Generell wird unter der Führung der Union für die Berechnung der 
Kinder-Regelsätze ein Kriterienkatalog entwickelt, der sich an der 
realen Lebenssituation und den echten Bedürfnissen der Kinder 
orientiert. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat mit ihren 
sogenannten Hartz-Gesetzen Kinder willkürlich als linear 
kleingerechnete Erwachsene behandelt; die heutige christlich-liberale
Koalition wird diesen schweren Fehler nun zum Wohle der Kinder mehr 
als korrigieren.
Auch die Fehler bei den Regelsätzen für Erwachsene wird die 
jetzige Koalition verfassungskonform ausbessern mit einem 
transparenten und konsequenten Anwenden der Einkommens- und 
Verbraucherstichprobe zur Sicherung des soziokulturellen 
Existenzminimums.
Sowohl bei den Kinder- als auch bei den  Erwachsenen-Regelsätzen 
kommt der anstehenden Erarbeitung der Kriterienkataloge eine zentrale
Bedeutung für soziale Sicherheit und Verfassungstreue zu. Daher sind 
übereilte Forderungen nach einem pauschalen und sofortigen Anheben 
der Regelsätze sachlich und verfassungsrechtlich völlig falsch. Denn 
genau eine solche willkürliche Praxis von Rot-Grün bei der 
Regelsatzbildung hat jüngst das Verfassungsgericht gerügt. Fehler 
dürfen nicht wiederholt werden!
Demgegenüber hat das Verfassungsgericht das SGB II und seine 
Grundprinzipien des "Förderns und Forderns" generell nicht in Frage 
gestellt. Daher bleibt für CDU und CSU die Grundsicherung für 
Arbeitssuchende ein zentraler Punkt der sozialen Sicherung, und daher
bleibt für die Union die Vermittlung möglichst vieler Menschen in 
Arbeit die zentrale Zielsetzung auch des SGB II.
Sowohl mit der anstehenden Organisationsreform des SGB II als auch
mit der Neugestaltung der Regelsätze für Kinder und Erwachsene wird 
die christlich-liberale Koalition unter Führung der Union ihrem 
Anspruch als "Koalition der sozialen Kompetenz" mit neuen Maßstäben 
mehr als gerecht werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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