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Grosse-Brömer/Winkelmeier-Becker: Insolvenzrecht zügig modernisieren

Berlin (ots)

Der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Grosse-Brömer MdB und die 
zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 
Rechtsausschuss, Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB erklären zum an 
diesem Mittwoch in Berlin beginnenden 7. Deutschen 
Insolvenzrechtstag:
Die weitere Modernisierung der seit 1999 geltenden 
Insolvenzordnung duldet angesichts der krisenbedingt angespannten 
Lage vieler kleiner und mittlerer Unternehmen keinen Aufschub. Es ist
daher zu begrüßen, dass das zuständige Bundesministerium der Justiz 
auf Drängen der Koalitionsfraktionen angekündigt hat, in den nächsten
Monaten einen ersten Gesetzentwurf vorzulegen.
Die Voraussetzungen für den Erhalt von möglichst vielen 
Arbeitsplätzen müssen verbessert werden, indem die Restrukturierung 
und Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen erleichtert wird. 
Hierfür ist es besonders wichtig, bereits bestehende 
Sanierungsmöglichkeiten - u.a. das sogenannte Insolvenzplanverfahren 
- effektiver zu gestalten und noch stärker auf die Frühsanierung von 
Unternehmen auszurichten. Damit soll Unternehmern das Signal gegeben 
werden, dass sich frühzeitig ergriffene Sanierungsschritte lohnen, um
eine angeschlagene Gesellschaft dauerhaft zu erhalten.
Zudem wäre es hilfreich, mit einer Neufassung des 
Insolvenzstatistikgesetzes klarere Erkenntnisse über tatsächliche 
Verläufe und Ergebnisse von Insolvenzverfahren zu gewinnen. Denn die 
mediale Wahrnehmung von Unternehmensinsolvenzen ist meist einseitig 
auf Fälle beschränkt, in denen ein Unternehmen zerschlagen und 
aufgelöst wird. Mit Hilfe von zielgenauem statistischem Material 
können dagegen Sanierungserfolge und Unternehmensrettungen in Zukunft
besser sichtbar gemacht werden. Dies kann langfristig dabei helfen, 
der Stigmatisierung von Unternehmen entgegenzuwirken, die in 
Insolvenz gehen mussten.
Schließlich sollten Unternehmensgründer nach einem Fehlstart eine 
zweite Chance erhalten. Der Zeitraum der Restschuldbefreiung sollte -
auch angesichts der Regelungen europäischer Nachbarländer - auf drei 
Jahre verkürzt werden. Ob diese Wohlverhaltensphase genauso bei 
Verbraucherinsolvenzen verkürzt werden kann, wird angesichts der 
damit verbundenen schwierigen Fragen in  den parlamentarischen 
Beratungen zu klären sein.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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